Ich möchte eine Immobilie erwerben jedoch dem Kaufpreis erst am 31.03.2015 bezahlen. Der Verkäufer ist damit einverstanden.Denn wenn ich jetzt schon den Kaufpreis bezahle, muß der Verkäufer eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe v. ca. 5.200 € bezahlen und das wollen wir umgehen.
Ich möchte auch jetzt schon ein Forward Darlehen in der Höhe des Kaufpreises abschließen.Das dann am 31.03.2015 ausbezahlt wird,ist sowas möglich ?
Hallo,
das wäre dann kein Forwarddarlehen sonder ein Darlehen mit Verzicht auf Bereitstellungszinsen seitens des Darlehensgebers. Ist bestimmt darstellbar.
VG
Ich möchte eine Immobilie erwerben jedoch dem Kaufpreis erst
am 31.03.2015 bezahlen. Der Verkäufer ist damit
einverstanden.Denn wenn ich jetzt schon den Kaufpreis bezahle,
muß der Verkäufer eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe v.
ca. 5.200 € bezahlen und das wollen wir umgehen.
Es besteht Vertragsfreiheit. Eigentümer wirst Du dann aber auch erst 2015. Achtet darauf, dass der Vertrag korrekt ausformuliert wird.
Ich möchte auch jetzt schon ein Forward Darlehen in der Höhe
des Kaufpreises abschließen.Das dann am 31.03.2015 ausbezahlt
wird,ist sowas möglich ?
Das läßt sich gestalten. Frühzeitig mit der Bank Kontakt aufnehmen und die Vorgehensweise besprechen. Es wird sicherlich hiulfreich sein, wenn Du bei der selben Bank finanzierst, bei der der Verkäufer finanziert hat.
Vielen Dank für die schnelle Antwort die auch sehr Hilfreich war.
Es ist nur eine Frage ob auch ein Notar einen solchen Kaufvertrag erstellt und der jetzige Finanzier damit einverstanden ist.
Es ist nur eine Frage ob auch ein Notar einen solchen Kaufvertrag erstellt
Das ist sein Job. Man muß ihn nur damit beauftragen. Da der Notar aber zur Neutralität verpflichtet ist, könnte es für den Käufer Sinn machen, sich einen Vertrag von einem Anwalt seines Vertrauens aufsetzen zu lassen, der vom Notar nur noch beurkundet wird.
und der jetzige Finanzier damit einverstanden ist.
Das hängt von den Einzelheiten ab. Frühzeitig mit der Bank Kontakt aufnehmen !
Hallo, für den Fall einer späteren Kaufpreiszahlung sehe ich folgende Probleme:
Woran besichert die jetzt finanzierende Bank? Weiterhin am Objekt?
Wer wird dann Eigentümer? Bleibt der ehemalige Besitzer Eigentümer bis 2015? Das birgt einige Risiken.
Soll ein Ausgleich während dieser Zeit gezahlt werden? Miete oder ähnlich?
Eine Alternative ist vielleicht, dass der jetztige Eigentümer als Ersatzsicherheit den Kaufpreis zu der Finanzierenden Bank legt und somit das Objekt sofort übergeben werden kann!?
In jedem Fall sollte man alle wenn und aber mit dem eigenen Notar genaustens beleuchten.