Notarieller Kaufvertrag - Ausstieg für einen Bete

Liebe/-r Experte/-in,

mein Partner und ich haben vor kurzem den notariellen Kaufvertrag für einen Immobilienkauf unterschrieben (je zur Hälfte). Die Eigentumsübergabe soll in vier Wochen stattfinden.
Für mich haben sich jedoch Änderungen in meiner Lebensplanung ergeben. So wäre wohl nun ratsam, dass ich aus dem Kaufvertrag gehe. Mein Partner wäre grundsätzlich damit einverstanden.

Wäre es ratsam, noch vor dem Eigentümerwechsel einen solche „Ausstieg“ einzuleiten? (Möglicherweise fallen dann geringere Gebühren an?)
Oder könnte man dies genausogut auch später noch in die Wege leiten?
Mit welchen Kosten müsste man rechnen?

Auch wenn ich aus dem Kaufvertrag ausscheide, möchte ich dennoch, für die finanzielle Entlastung meines Partners, mit ihm einen Darlehnsvertrag abschließen (zwar stehe ich dann nicht mehr im Grundbuch, aber wir haben uns über andere „Sicherheiten“ gut verständigt.

Vielen Dank für Ihre professionelle Unterstützung in dieser für uns schwierigen Angelegenheit
und herzliche Grüße

„LadyLi“

Die Änderung in der Person eines der Käufer bedarf der erneuten notariellen Beurkundung, entweder durch Zusatzurkunde oder Rückabwicklung des kaufvertrages und Neubeurkundung!

Hallo LadyLi,

noch vor Umschreibung aussteigen. Notar fragen und eine Nachtragsurkunde erstellen, dass Sie nicht mehr kaufen wollen und deshalb aus diesem Kaufvertrag aussteigen wollen.
Wer hat den Darlehensvertrag bei der Bank unterschrieben? Ist die Bank bereit, Sie aus der Verpflichtung zu nehmen?
Es ist immer ein Problem, wenn nebulös gefragt wird:

  • Darlehensvertrag mit dem Partner
  • andere Sicherheiten gut verständigt.
    Dann kann man auch nur nebulöse Antworten erhalten.

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch

Wenn der Verkäufer einverstanden ist, sollten Sie vor der Grundbucheintragung die Änderung notariell vornehmen. Sie ersparen dadurch einen Gerichtskostenteil. Die Höhe richtet sich nach der Kaufpreishöhe. Ihr Notar, den Sie ohnehin beauftragen müssen, kann sie genau errechnen, und Ihnen den besten Weg der Lösung aufzeigen.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Sehr geehrte LadyLy,
ich würde jedenfalls raten vor dem Vollzug des Kaufvertrages ein Storno beim Notar zu begehren.
Die Details sind mir nicht einsichtig, aber wenn der Vertrag mit Ihrem Lebenspartner abgeschlossen wurde, dann können Sie das ja intern regeln.
Jeder Vollzug im Grundbuch zieht Kosten nach sich, daher würde ich an Ihrer Stelle mit dem Vertragspartner zum Notar gehen und den (noch nicht vollzogenen) Vertrag anullieren lassen.
Kosten entstehen durch den Notar, aber jenen sollten Sie zuerst nach den zu erwartenden Kosten fragen!
Das neuerliche Einschreiten des Notars sollte für das Storno seines eigenen Aktes wohl nicht sehr teuer sein, aber das sollten Sie selbst mit ihm verhandeln!
Alles Gute,

Klaus Went