Hallo Wissender
ich habe eine sehr außergewöhnliche Frage zum Notar / Grundbuch /Eigentums Recht.
ich habe am 12.10.2005 in Stuttgart bei einer Notarin ein Kaufvertragsangebot der XYZ Bau GmbH unterschrieben.
Mir wurde schriftlich zugesagt, dass dieses Kaufvertragsangebot erst nach meiner Besichtigung vor Ort in Leipzig angenommen wird.
Entgegen der Absprachen hat der Geschäftsführer der Firma XYZ, am 7.11.2005 mit seinem Erscheinen in Ihrem Notariat das Kaufvertrags-Angebot angenommen.
In Abstimmung mit dem Zwischenhändler, dem Verkäufer und meiner Zahlung von 9800 Euro wurde vereinbart, dass aufgrund einer einvernehmlichen Anweisung von mir und dem Geschäftsführer der Fa XYZ Bau dass der Vertrag nicht vollzogen wird, wie mir die Notarin schriftlich mitgeteilt hat. Es wurde daraufhin nichts ins Grundbuch eingetragen und ich habe auch kein Geld überwiesen.
Die Notarin hat mir mitgeteilt dass der Vertrag nicht vollzogen wird.
Bedeutet dies für mich, dass mich niemand mehr dazu rechtlich zwingen kann den Inhalt des Kaufvertragsangebotes zu vollziehen? Oder schwebt diese Annahme immer noch rechtsgültig bis der Geschäftsführer der XYZ Bau sich überlegt dieses Angebot anzunehmen.
Sie würden mir sehr weiterhelfen, wenn Sie mir diese Fragen beantworten würden.
Hallo Feuerwehrmann,
leider verstehe ich manche Passagen in der Frage nicht ganz:
- „In Abstimmung mit dem Zwischenhändler, dem Verkäufer und meiner Zahlung von 9800 Euro wurde vereinbart, dass aufgrund einer einvernehmlichen Anweisung von mir und dem Geschäftsführer der Fa XYZ Bau dass der Vertrag nicht vollzogen wird, wie mir die Notarin schriftlich mitgeteilt hat“.
Was soll dieser Satz bedeuten?
- im dritten Absatz heißt es " hat der Geschäftsführer … angenommen", im vorletzten Absatz „…sich überlegt dieses Angebot anzunehmen“.
Was ist Sache: Hat der Geschäftsführer (notariell) das Kaufangebot angenommen oder nicht?
Grundsätzlich:
Verträge über Grundstücksangelegenheiten kommen durch notarielles Angebot und notarielle Annahme wirksam zustande. Irgendwelche Nebenabreden (werden üblicherweise auch im „Kaufvertrag“ ausgeschlossen) sind hierfür nicht relevant. Mit anderen Worten: Wenn der GF das Angebot notariell angenommen hat, ist der Kaufvertrag gültig, ob es die Nebenabrede „erst Besichtigung“ gibt oder nicht. Allerdings besteht natürlich - sofern die Nebenabrede gerichtsfest bewiesen werden kann - eine Möglichkeit, zivilrechtlich gegen den Geschäftsführer (bzw. die Gesellschaft) vorzugehen. Ob das etwas bringt, sei dahingestellt.
Um die möglicherweise bestehende Furcht, daß das Angebot - sofern noch nicht geschehen - doch noch angenommen werden kann, zu reduzieren lohnt sich ein Blick in das ursprüngliche Angebot: Wir sprechen von einem Angebot vom 12.10.2005. Üblicherweise werden solche Angebote befristet. Sollte also wirklich noch nicht wirksam angenommen worden sein (kann das Grundbuchamt definitiv beauskunften), so ist nach Ablauf der Frist auch keine Annahme mehr möglich.
Gerne kann ich noch weitere Aussagen nach Erläuterung obiger Verständnisfragen treffen.
Viel Erfolg!
Viele Grüße
Günter
Hallo Feuerwehrmann,
wenn es eine notariell beurkundet ist, dass der Vertrag nicht vollzogen wird, ist das völlig ausreichend. Aber bitte die Urkunde immer aufheben!!!
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Viele Grüße
Hallo Ratsuchender,
Sie haben ein Problem aus dem Jahr 2005? Dann müsste dies schon mehr als überholt sein, da Kaufangebote meist nicht für länger als 6 Monate ausgesprochen werden.
Der Notarvertrag zählt. Qualifizierte Antwort kann nur gegeben werden, wenn man die gesamte Geschichte kennt und selbstverständlich auch den beurkundeten Notarvertrag nebst allen anderen Schriftstücken.
Erst danach kann man sich um die weiteren Details (€ 9.800,- usw.) kümmern.
Da dies, falls wirklich noch aktuell, nur nach Sichtung beantwortet werden kann, bitte ich um Übersendung der Dokumente in Kopien an meine Email-Adresse, wie in meinem Profil vermerkt.
Viele Grüsse
Friedrich Pausch
Hallo Feuerwehrmann,
ich muss gestehen, dass ich deine Mail zweimal lesen musste, bis ich einigermaßen verstand…
Wirklich helfen kann ich dir kaum, nur sagen was ich denke.
- Wenn schriftliche Abmachungen nicht eingehalten werden, könnte man schon an einen Anwaltstermin denken.
Denn sowohl der Geschäftsführer der Baufirma als auch die Notarin haben sich nicht korrekt verhalten.
- Wenn dir von allen Beteiligten - incl. Notarin - schriftlich vorliegt, dass das Ding erledigt ist, klingt das ja erstmal gut. Letztendlich wird aber alles vom Inhalt eures Vertrages abhängig sein.
Du kannst mir gerne nähere Infos zum Vertrag mailen, vielleicht kann ich dann konkreter werden oder du gehst - um endgültig Ruhe zu haben - zu einem Anwalt, der sich den Vertrag mal ansieht. Das kostet zwar zunächst Geld, aber dann ist der Fall auch erledigt.
Liebe Grüße
Moni
Guten Tag-
Falls die Notarin Ihnen alles SCHRIFTLICH mitgeteilt hat,glaube ich nicht ,dass noch Probleme auftauchen sollten.Sicherheitshalber wuerde ich noch einen anderen Anwalt mit Erfahrung auf diesem Gebiet zu Rate ziehen. Habe zwar auch schon mal eine Wohnung gekauft ,aber bin kein Experte …
Viel Glueck!
Shiras
guten Tag,
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten: Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann der Empfänger des Angebots annehmen. Die Notarin und andere können rechtlich den E. nicht davon abhalten. Danach wären Sie gebunden. Müssen also erfüllen. Sicher wäre nur ein Protokoll unter Mitwrikung des E.(Verkäufers).
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
Solange kein Grundbucheitrag erfolgt, der nach den Ihnen vorliegenden schriftlichen Bestätigungen auch anfechtbar wäre (Sie bekämen eine Eitragungsnachricht)besteht keine Gefahr.
Hallo und guten Tag,
meiner Ansicht nach liegt ein wirksamer Kaufvertrag vor, der auch jederzeit vollzogen (auch vollstreckt) werden kann.
Es kann sein, dass die Sache erledigt ist, weil sich alle an die mündlichen oder schriftlichen Zusagen halten. Es könnte aber auch sein, dass ein notarieller Aufhebungsvertrag nötig ist, damit keine Seit mehr Ansprüche geltend machen kann.
Genaueres kann ich leider nicht sagen, da ich die Unterlagen nicht gesehen habe.
Sonnige Grüße
Jürgen May
Schönen guten Abend,
sorry, aber da kann ich Ihnen leider nicht helfen !! Ich versteh überhaupt nicht warum hier Kaufverträge angeboten und angenommen werden und was das für einen tieferen Grund haben kann / soll.
Ich würde vorschlagen, dass Sie sich noch einmal mit der Notarin in Verbindung setzen.
Viel Glück
Mfg
Tina Krüger