Notarieller Kaufvertrag nichtig?

Folgende zweigeteilte Frage:
Mutter B. und Sohn M. bilden eine Erbengemeinschaft und verkauften ihr geerbtes Mehrfamilienhaus an C.
Da Sohn M. mehr Geld haben will, der Mutter B. aber noch Geld schuldet, vereinbarten die beiden, daß Mutter B. dem Sohn Schulden in Höhe von € 20.000,-- erläßt. Da dies weder das Finanzamt noch den Käufer betrifft, treffen sie die Vereinbarung privatschriftlich.

Frage 1: Ist das so in Ordnung oder hat das bereits die Nichtigkeit des Kaufvertrags zur Folge?

Da Sohn M. eine Mieterin bereits gekündigt hatte und Eigenbedarf angemeldet hatte und Käufer C. die Mieterin aber in der Wohnung behalten wollte, hat er dem Sohn M. als Abstandszahlung € 10000,-- in bar gegeben. Da die Sache damit für ihn erledigt war, kam sie beim Notar allerdings auch nicht zur Sprache, somit steht sie aber auch nicht im Notarvertrag.

Frage 2: Ist dies schädlich für den Kaufvertrag?
Sollte Käufer C. Selbstanzeige beim Finanzamt erstatten und würde dies die Nichtigkeit des Vertrages verhindern? Oder muß dann trotzdem noch ein neuer Kaufvertrag geschlossen werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Sascha68

Hallo,

Frage 1: Ist das so in Ordnung oder hat das bereits die
Nichtigkeit des Kaufvertrags zur Folge?

Ich verstehe nicht, was der Vertrag zwischen Mutter und Sohn mit dem Hausverkauf zu tun haben könnte.

Da Sohn M. eine Mieterin bereits gekündigt hatte und
Eigenbedarf angemeldet hatte und Käufer C. die Mieterin aber
in der Wohnung behalten wollte, hat er dem Sohn M. als
Abstandszahlung € 10000,-- in bar gegeben.

Wofür denn? Wenn dem Sohn das Haus gar nicht mehr gehört, ist der Eigenbedarf nicht mehr gegeben. Das muss dem Mieter auch rechtzeitig mitgeteilt werden, sonst bekommt der Sohn statt Abschlag für nichts eine Schadensersatzklage an den Hals.

Irgendwie ist das ganze für mich äußerst undurchsichtig. Aber: ianal…
Gruß
loderunner