Folgende zweigeteilte Frage:
Mutter B. und Sohn M. bilden eine Erbengemeinschaft und verkauften ihr geerbtes Mehrfamilienhaus an C.
Da Sohn M. mehr Geld haben will, der Mutter B. aber noch Geld schuldet, vereinbarten die beiden, daß Mutter B. dem Sohn Schulden in Höhe von € 20.000,-- erläßt. Da dies weder das Finanzamt noch den Käufer betrifft, treffen sie die Vereinbarung privatschriftlich.
Frage 1: Ist das so in Ordnung oder hat das bereits die Nichtigkeit des Kaufvertrags zur Folge?
Da Sohn M. eine Mieterin bereits gekündigt hatte und Eigenbedarf angemeldet hatte und Käufer C. die Mieterin aber in der Wohnung behalten wollte, hat er dem Sohn M. als Abstandszahlung € 10000,-- in bar gegeben. Da die Sache damit für ihn erledigt war, kam sie beim Notar allerdings auch nicht zur Sprache, somit steht sie aber auch nicht im Notarvertrag.
Frage 2: Ist dies schädlich für den Kaufvertrag?
Sollte Käufer C. Selbstanzeige beim Finanzamt erstatten und würde dies die Nichtigkeit des Vertrages verhindern? Oder muß dann trotzdem noch ein neuer Kaufvertrag geschlossen werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Sascha68