Notarieller Kaufvertrag : Rücktritt vom Kauf vor Termin

hallo liebe wer-weiss-was kolegen,
wenn jemand als Immobilien- Kaufinteressent einen Kaufvertrag beim Notar in Auftrag gegeben hat und jedoch wegen erheblicher bedenken den Notartermin als Käufer kurzfristig storniert, muß man dieser evtl. Schadenersatz gegenüber dem Verkäufer leisten ?

Fazit ist, das auf Grund zu vieler negativer Eigenschaften der Immobilie, die nun erst kürzlich bekannt wurden der Käufer kein Interesse mehr zeigt.

Ein Anwalt wurde durch den Verkäufer nun beauftragt hier etwas „herauszuholen“, bezw.
Druck zu machen.

Frage : Was wäre da evtl. zu zahlen wenn das Objekt 60 Td. Euro (Kaufpreis) hat und mit einer Kirchen-Erbpacht von 500 Euro im Monat belastet ist ?

Vielen Dank schon mal für Antworten.
MfG Medispezi

Also mir sind schon einige Kaeufer abgesprungen und noch nie musste einer Schadenerdatz zahlen. Das ist Risiko des Verkaeufers. Der Vertragsentwurf muss ja so oder so gemacht werden, ob fuer Sie oder einen anderen Kaeufer. Ich wuerde die Sache gelassen sehen und Kostenuebetnahme ablehnen!

Hallo medispezi,
schlimmstenfalls bleiben die Kosten für den Kaufvertragsentwurf hängen - weitergehenden Schadenersatz gibt es in dem Fall nicht.

Gruß florestino

bedenken den Notartermin als Käufer kurzfristig storniert, muß
man dieser evtl. Schadenersatz gegenüber dem Verkäufer leisten :?

Man wird den Notar bezahlen müssen. Ob der Verkäufer Schadensersatz verlangen kann ist schwer einzuschätzen, aber vermutlich eher nicht.

Fazit ist, das auf Grund zu vieler negativer Eigenschaften der Immobilie, die nun erst kürzlich bekannt wurden der Käufer kein Interesse mehr zeigt.

Und das fällt dem Käufer erst auf, nachdem er den Notar beauftragt hat ?

Hallo Medispezi,
falls Sie den Notar beauftragt haben, den Kaufvertrag fertig zu machen, dann werden Sie vermutlich auch für die Kosten gegenüber dem Notar aufkommen müssen. Es liegt am Notar, Ihnen diese Kosten in Rechnung zu stellen.
Sonst entstehen, soviel ich weiß, keine Kosten. Auch der Verkäufer kann Ihnen gegenüber keinen Ansprüche erheben, zumal die zu verkaufende Immobilie, wie Sie sagen, erhebliche Mängel aufweist.