hallo liebe wer-weiss-was kolegen,
wenn jemand als Immobilien- Kaufinteressent einen Kaufvertrag beim Notar in Auftrag gegeben hat und jedoch wegen erheblicher bedenken den Notartermin als Käufer kurzfristig storniert, muß man dieser evtl. Schadenersatz gegenüber dem Verkäufer leisten ?
Fazit ist, das auf Grund zu vieler negativer Eigenschaften der Immobilie, die nun erst kürzlich bekannt wurden der Käufer kein Interesse mehr zeigt.
Ein Anwalt wurde durch den Verkäufer nun beauftragt hier etwas „herauszuholen“, bezw.
Druck zu machen.
Frage : Was wäre da evtl. zu zahlen wenn das Objekt 60 Td. Euro (Kaufpreis) hat und mit einer Kirchen-Erbpacht von 500 Euro im Monat belastet ist ?
Vielen Dank schon mal für Antworten.
MfG Medispezi
Also mir sind schon einige Kaeufer abgesprungen und noch nie musste einer Schadenerdatz zahlen. Das ist Risiko des Verkaeufers. Der Vertragsentwurf muss ja so oder so gemacht werden, ob fuer Sie oder einen anderen Kaeufer. Ich wuerde die Sache gelassen sehen und Kostenuebetnahme ablehnen!
Hallo Medispezi,
falls Sie den Notar beauftragt haben, den Kaufvertrag fertig zu machen, dann werden Sie vermutlich auch für die Kosten gegenüber dem Notar aufkommen müssen. Es liegt am Notar, Ihnen diese Kosten in Rechnung zu stellen.
Sonst entstehen, soviel ich weiß, keine Kosten. Auch der Verkäufer kann Ihnen gegenüber keinen Ansprüche erheben, zumal die zu verkaufende Immobilie, wie Sie sagen, erhebliche Mängel aufweist.