Ein Freund hat notariell ein Haus mit 4 WE verkauft. Im notariellen Kaufvertrag steht ausdrücklich drin, dass bewegliche Sachen wie Einrichtungsgegenstände nicht im Kaufpreis enthalten sind. Zusätzlich zum notariellen Kaufvertrag hat er mit den Käufern einen Vertrag abgeschloßen. Jetzt will er nicht zahlen. In den 4 Wohnungen waren 4 Küchen enthalten, welche notariell im Kaufvertrag nicht genannt wurden, deshalb der zusaetzliche Kaufvertrag. Was kann er jetzt tun ?? Im voraus vielen vielen Dank für Ihre Antworten.
nix
Hallo,
Ein Freund hat notariell ein Haus mit 4 WE verkauft. Im
notariellen Kaufvertrag steht ausdrücklich drin, dass
bewegliche Sachen wie Einrichtungsgegenstände nicht im
Kaufpreis enthalten sind.
Der Kaufpreis aus der notariell beglaubigten Kaufurkunde ist sofort nach Kaufpreisfälligkeitsmitteilung durch den Notar und abgelaufener Frist vollstreckbar.
Zusätzlich zum notariellen
Kaufvertrag hat er mit den Käufern einen Vertrag abgeschloßen.
Jetzt will er nicht zahlen.
In den 4 Wohnungen waren 4 Küchen
enthalten, welche notariell im Kaufvertrag nicht genannt
wurden, deshalb der zusaetzliche Kaufvertrag. Was kann er
jetzt tun ??
Wenn dieser Vertrag nicht notariell beurkundet wurde oder Bestandteil der notariellen Kaufvertragsurkunde ist, handelt es sich um eine privatrechtlichen Kaufvertrag zwischen Privatleuten.
Möglichkeit ist da ja keine Zahlung eingegangen ist, diese bzw. verweigert wird, den Käufer auf Einhaltung des Vertrages verklagen, bzw. Zahlung der bereits in seinem Besitz befindlichen Gegenstände.
Gruß
BHShuber