Ein Freund hat notariell ein Haus mit 4 WE verkauft. Im notariellen Kaufvertrag steht ausdrücklich drin, dass bewegliche Sachen wie Einrichtungsgegenstände nicht im Kaufpreis enthalten sind. Zusätzlich zum notariellen Kaufvertrag hat er mit den Käufern einen Vertrag abgeschloßen. Jetzt will er nicht zahlen. In den 4 Wohnungen waren 4 Küchen enthalten, welche notariell im Kaufvertrag nicht genannt wurden, deshalb der zusaetzliche Kaufvertrag. Was kann er jetzt tun ?? Im voraus vielen vielen Dank für Ihre Antworten.
Aus Ihrer Fragestellung ist unklar was in dem Zusatzvertrag steht. Trotzdem ist es unwahrscheinlich, dass er wegen den enthaltenen Küchen den Kaufvertrag rückgängig machen kann. Der Weg zum Rechtsanwalt oder zuerst zum beurkundenden Notar wird der Beste sein.
MfG Roland Ritt
Ein Freund hat notariell ein Haus mit 4 WE verkauft. Im notariellen Kaufvertrag steht ausdrücklich drin, dass bewegliche Sachen wie Einrichtungsgegenstände nicht im Kaufpreis enthalten sind.
Und warum fehlt das das Wort „Einbauküche“ ?
Jetzt will er nicht zahlen.
Wer will nicht zahlen ?
wurden, deshalb der zusaetzliche Kaufvertrag. Was kann er jetzt tun ??
Einen gültigen Vertrag kann man gerichtlich durchsetzen, also ab zum Anwalt (nicht zum Notar).
Hallo,
„normale“ Einbauküchen sind -wie der Name schon sagt- eingebaut und damit automatisch Bestandteil des Hauses und keine bewegliche Sache. Ebenso wie Einbauschränke.
Grüße
miamei