Notarieller Kaufvertrag

Hallo,
ist eine Klausel in einem notariellen Grundstückskaufvertrag die den Verzicht auf Außenantennen und die Nutzung des verlegten Breitbandkabels beinhaltet haltbar. Worauf ich hinaus will dürfte klar sein: den Vertrag so unterschreiben und später trotzdem eine Schüssel aufstellen und nicht den teuren Netzbetreiber finanzieren.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

beim Kauf einer Eigentumswohnung ja. Denn die Gemeinschaft will das Gesamtbild nicht „stören“. Weiterhin wird die „Antenne“ an das Gemeinschsftseigentum angebracht.

Es sei denn Du kannst Dein Bedarf an Satelittenschüsseln nachweisen [zum Beispiel drittes Programm des Nordsibirischen Rundfunks mit Sonderberichten zur Wanderung der Taiga-Eisbären].

Christian

Es handelt sich um einen Grundstückskauf zum Bau einer DHH.
Gruß
Stefan

Hallo,
kannst Du die Klausel im Wortlaut hier reinstellen?

Grüße
Harry

Ebenso
Meine ich genauso, da es sich um eine DHH handelt!

Hallo,

ich nehme mal an, daß Ihr das Grundstück von der Gemeinde kauft, denn alles andere würde keinen Sinn machen. Nach Erfahrung ist es sehr wohl so, daß eine Gemeinde einen Exklusivvertrag mit einem Kabelanbieter dergestalt abschließen kann, daß man z.B. keine Schüssel anbringen darf, wenn man an dieses Kabelnetz angeschlossen ist. Allerdings haben Gerichte inzwischen säckeweise Ausnahmen, so daß man a) den Text kennen müßte und b) sich den jeweiligen Einzelfall anschauen müßte.

Gruß,
Christian

OFF TOPIC
Hallo,

Es sei denn Du kannst Dein Bedarf an Satelittenschüsseln
nachweisen [zum Beispiel drittes Programm des Nordsibirischen
Rundfunks mit Sonderberichten zur Wanderung der
Taiga-Eisbären].

Also das absolute Muß sind die Live-Übertragungen der Koalabärrennen in Hillbrow jeden Dienstagabend vom südafrikanischen Animal-Channel.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Gruß
Harry

„Dem Käufer ist bekannt dass das Baugebiet „Tobeläcker VI“ durch die Firma Kabel Baden-Württemberg mit einer TV-Breitbandkabelanlage versehen wird. Der Käufer verzichtet insoweit auf eine Außenantenne und verpflichtet sich im Bedarfsfall an die TV-Breitbandkabelanlage der Firma Kabel Baden-Württemberg anzuschließen (Ansprechpartner…).“

Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben, es besteht also zumindest die theoretische Chance auf Änderung des Wortlautes.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Stefan

Hallo Stefan,

hier wird es wahrscheinlich so sein, dass diese Kabelfirma die gesamtem Erschliessungskosten im Baugebiet übernommen hat und dieses Regelung ein Teil des Erschliessungsvertrages mit der Kabelfirma sein könnte. Da muss man nochmals beim Verkäufer hinterfragen.

Falls dem so ist, ist dies eine durchaus legitime Regelung.

Christian

Sowas soll legitim sein???
Ich kann mir das zwar nicht so recht vorstellen, bin aber auf diesem Feld auch nicht so bewandert. Theoretisch könnten die doch soviel Kohle verlangen wie sie wollen…

Tommy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

wie sieht das eigentlich beim Weiterverkauf des Grundstücks aus? Wird das ins Grundbuch eingetragen? Muß das in einen (weiteren) Kaufvertrag hinein? Der erste Kaufvertrag wird ja für den zweiten Käufer bedeutungslos sein.

LG
Stuffi

Ich kann mir das zwar nicht so recht vorstellen, bin aber auf
diesem Feld auch nicht so bewandert. Theoretisch könnten die
doch soviel Kohle verlangen wie sie wollen…

Nein, natürlich nicht. Einerseits gibt es da meist einen Gutachterkreis oder Beirat o.ä., die über die Preise wachen. Mal ganz abgesehen davon, daß bei sittenwidrigkeit der Spaß aufhört.

Gruß,
Christian