Hallo Rechtsexperten,
nehmen wir mal an, es wird ein Ferienhaus, was sich auf Pachtland befindet, vom Eigentümer privatschriftlich an einen anderen verkauft und der Verpächter hätte bereits signalisiert, daß der neue Eigentümer ihm auch in Zukunft als Pächter genehm ist. Nehmen wir weiterhin an, der Kaufpreis ist bereits bezahlt und das Haus mit Übergabeprotokoll dem Käufer übergeben und somit bereits rechtsverbindliche Tatsachen geschaffen würden. Nehmen wir weiter an, das Ferienhaus ist nicht im Grundbuch eingetragen und würde vom Gesetzgeber genauso behandelt, wie eine Schrebergartenlaube oder ein Wohnmobil, so daß ein notarieller Kaufvertrag nicht notwendig sein würde. Nehmen wir außerdem an, daß der Notar den Verpächter unter Ausnutzung seiner Rechtsunkenntnis „überzeugt“, daß so ein privatschriftlicher Kaufvertrag wegen einer sog. Nichtabsicherbarkeit unbedingt einer notariellen Beurkundung bedarf. Nehmen wir zu guter Letzt auch noch an, der Kaufvertragsentwurf ist so formuliert, als hätte es im Vorwege nie einen privatschriftlichen Kaufvertrag über dieses Ferienhaus gegeben.
Was haltet Ihr davon? Darf ein Notar (möglicherweise aus finanziellem Interesse) so handeln?
Ich freue mich auf Eure zahlreichen Antworten. (Und Euch allen ein frohes neues Jahr.)
Maryvonne