Hier ein spezieller und nicht alltäglicher Fall:
Wenn zwei nicht verwandte Personen gemeinsam eine Immobilie erworben haben und sich dann nach mehreren Jahren heillos zerstreiten:
Ist es möglich, irgendwie aus diesem Notarvertrag herauszukommen, ihn anzufechten, so dass ein Käufer den anderen Miterwerber ausbezahlt ?
Hi,
nein, das ist kein Anfechtungsgrund. Evtl. wurde vertraglich vereinbart wie mit der Immobilie im Trennungsfall zu verfahren ist?
Wenn nicht könnte man versuchen seinen Anteil an der Immobilie zu verkaufen, allerdings dürfte das mehr als schwierig sein. Wer kauft schon eine halbe Immobilie?
Gruß
Tina
herauszukommen, ihn anzufechten, so dass ein Käufer den
anderen Miterwerber ausbezahlt ?
Warum muß man dazu den Vertrag anfechten ? Eigentümer A kann doch Eigentümer B seinen Anteil ganz normal verkaufen.