Notarieller Vertrag erforderlich?

Hallo

ist für eine entgeltliche Nutzungsüberlassung an einem Mietshaus ein notarieller Vertrag nötig oder reicht ein Vertrag zwischen den Parteien aus?

Danke.

Äh… ein Vertrag über eine entgeltliche Nutzungsüberlassung wird im Volksmund und im BGB einfach Mietvertrag genannt. Und für einen Mietvertrag bedarf es freilich keiner notariellen Beurkundung.

Levay

Dann falsch ausgedrückt:

der Eigentümer eines Mietshauses möchte einer 3. Person das entgeltliche Nutzungsrecht an seinem Haus übertragen, gegen Zahlung einer monatlichen Summe an den Eigentümer. Der Nutzungsberechtigte kann über die ME verfügen.

Gruß

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Nun gut, dann ist es halt ein Pachtvertrag. Den darf man auch einfach so abschließen.

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Ok, d.h. der Nutznießer (Pächter) vereinnahmt die ME, muss diese versteuern und kann die „Pacht“, also Summe X für den Eigentümer als Werbungskosten absetzen? Gleichzeitig fallen auch Zins/Tilgung für Darlehn an, die dann ebenfalls abgesetzt werden können (vom Pächter)?

Gruß

Hallo Irene,

so ganz schlau werde ich aus Deinem Posting nicht. Es gibt auch Nießbracuhrechte, die im Grundbuch eingetragen werden können/sollten (müssen?). Da es sich offensichtlich um ein größeres Geschäft handelt, dürften ein paar hundert EURO für eine gute anwaltliche oder notarielle Beratung gut investiertes Geld sein.

Gruß
Gero

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