Ist es möglich einen notariellen Vertrag für ein 50%igen Hausbesitz zu machen, ohne das ein Grundbucheintrag erfolgt? Hintergrund ist die Ersparnis der Grundsteuer mit der Option einer späteren Heirat. Danach kann der Grundbucheintrag ja ohne Grundsteuer erfolgen.
Ist es möglich einen notariellen Vertrag für ein 50%igen Hausbesitz zu machen, ohne das ein Grundbucheintrag erfolgt?
Die Grunderwerbssteuer wird mit der Beurkundung fällig, nicht erst wenn der Grundbucheintrag erfolgt.
Hintergrund ist die Ersparnis der Grundsteuer mit der Option
Das funktioniert nicht.
Die Grundsteuer wird hier rechtlich nicht berührt, aber die Grunderwerbsteuer. Diese fällt an, sobald ein notarieller Anspruch auf eine Eigentumsverschaffung (ganz oder anteilig) begründet wird. Diesen kann man z.B. dadurch auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, in dem der Eigentümer ein notarielles Angebot abgibt, welches z.B. erst angenommen werden kann, wenn die Heirat stattgefunden hat. Der Angebotsempfänger ist dadurch gesichert, dass das Angebot bindend ist, wobei allerdings keine Sicherheit gegenüber einer anderweitigen Veräusserung besteht, wenn hiergegen keine rechtlichen Vorkehrungen zusätzlich getroffen werden.
Hier bestätigt sich der altbekannte und bewährte Rat, dass man vermögensrechtliche Fragen in erster Linie im Auge haben sollte, und erst danach steuerliche.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann