Notarieller Vorvertrag

Wie verpflichtend ist ein Vorvertrag, in dem vom Notar beurkundet wird, daß ein Haus zu einer bestimmten Summe verkauft werden soll?

Zu Vorgeschichte:
Wir möchten das Haus einer älteren Dame kaufen, die sich eigentlich gar nicht von Ihrem Besitz trennen will. Wir verhandeln jetzt schon seit 5 Monaten!!
Nun hat sie endlich einen Notartermin, will aber eine Klausel in den Vertrag mit einbinden, dass bei einer evtl. Krankheit (Bandscheibe mit Operation oder Herz oder …) die Übergabe des Hauses verschoben werden kann. Außerdem soll kein Übergabetermin vertraglich festgehalten werden. Wir sprechen aber von Ende des Jahres.
Eigentlich würden wir am liebsten sofort einziehen, aber auf jede Art von Druck reagiert diese Dame sehr empfindlich.
Nun möchten wir auf der einen Seite dieses Häuschen in sicherer Hinterhalt behalten aber weitersuchen, ob sich nicht noch etwas anderes ergibt.

Falls ich diesen Vertrag unterschreibe, habe ich das Häuschen ja noch nicht gekauft, oder verpflichtet mich das zu irgendwas?

Ich weiß nicht, ob Deine Frage noch relevant ist.

Wenn ja, dann poste doch einfach mal unter dem Brett „Recht“, da wirst Du mehr Glück auf der Suche nach Antworten haben.