Guten Tag,
Person A gibt Person B ein Privatdahrlehen. Über eine Dauer von 10 Jahren wird eine bestimmte monatliche Rate mit Stichtag 15. eines jeden Monats vereinbart. Person B beabsichtigt ein notarielles Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.
Problem: Person B ist deutscher Staatsbürger und arbeitet überwiegend in Ägypten.
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass Person B in Ägypten das Schuldanerkenntnis notariell beurkunden lässt? Oder ist es besser dies grundsätzlich in Deutschland zu tun?
Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass Person B in Ägypten das
Schuldanerkenntnis notariell beurkunden lässt?
Ich weiß nicht, ob es in Ägypten Notare gibt. In einem deutschen Konsulat oder in der deutschen Botschaft sollte sich aber ein rechtsverbindliches Dokument anfertigen lassen.
Person A gibt Person B ein Privatdahrlehen. Über eine Dauer
von 10 Jahren wird eine bestimmte monatliche Rate mit Stichtag
15. eines jeden Monats vereinbart. Person B beabsichtigt ein
notarielles Schuldanerkenntnis zu unterschreiben.
Dieses Schuldanerkenntnis würde ich ‚Darlehnsvertrag‘ nennen. Und das könnte man dann ganz ohne Notar unterschreiben.
Was soll die notarielle Beglaubigung nützen, wenn der Schuldner eh’ im Ausland nicht zu fassen ist oder gar nicht zahlen kann?
Gruß
loderunner (ianal)