Notarkosten

Hallo,

folgender Fall:

Kaeufer A, war sich mit Verkaeufer B einig ueber einen Wohnungsverkauf.
A lies einen Kaufvertrag beim Notar aufsetzen. B wollte aber ploetzlich nicht mehr verkaufen.
Kaeufer A bekam von Notar Rechnung zugesandt, B will nichts mehr von der Abmachung wissen, das man sich einmal einig war.

Kann A nun von B die Haelfte der Rechnung zurueckverlangen??
Muss A von B die Kosten einklagen (es Bestand beiderseitiges einvernehmen einen Vertrag aufzusetzen).
Muss A nun B eine Rechnung stellen, und wann kann A sich an seine Rechtschutzversicherung wenden??

Vielen Dank fuer hilfreiche Antworten.

Hallo

Hallo,

folgender Fall:

Kaeufer A, war sich mit Verkaeufer B einig ueber einen
Wohnungsverkauf.
A lies einen Kaufvertrag beim Notar aufsetzen. B wollte aber
ploetzlich nicht mehr verkaufen.
Kaeufer A bekam von Notar Rechnung zugesandt, B will nichts
mehr von der Abmachung wissen, das man sich einmal einig war.

Wie sieht die Beweislage aus? Zeugen, was schriftliches etc.??

Kann A nun von B die Haelfte der Rechnung zurueckverlangen??
Muss A von B die Kosten einklagen (es Bestand beiderseitiges
einvernehmen einen Vertrag aufzusetzen).
Muss A nun B eine Rechnung stellen, und wann kann A sich an
seine Rechtschutzversicherung wenden??

Vielen Dank fuer hilfreiche Antworten.

LG
Mikesch

Wie sieht die Beweislage aus? Zeugen, was schriftliches etc.??

Beweislage: nichts schriftliches. Zeugen: meine Freundin, Verkaeufer B hat keine Zeugen.

Vielen Dank fuer hilfreiche Antworten.

LG
Mikesch

Wie sieht die Beweislage aus? Zeugen, was schriftliches etc.??

Beweislage: nichts schriftliches. Zeugen: meine Freundin,
Verkaeufer B hat keine Zeugen.

dann würde ich es angehen auch per Klage, vielleicht reicht ja schon die Androhung

Vielen Dank fuer hilfreiche Antworten.

LG
Mikesch