Hallo,
ich habe hier und woanders gelesen (http://www.notarkosten.org/notarkosten-ehevertrag.php), dass sich die Notarkosten nach Höhe des Vermögens richten und eventuell noch kleinere Auslagen dazukommen.
Jetzt haben wir das unglaubliche „Glück“, dass wir unseren Ehevertrag von einer Anwältin haben aufsetzen lassen, die unserem „glücklicherweise“ ausgesuchten Notar nicht so schmeckt. Zumindest hat dieser jetzt schon mehrmalig Ehevertragsänderungen gefordert und sich per Email inhaltliche Scharmützel mit unserer Anwältin geliefert. Thematisch ist das für mich nicht nach nachvollziehbar und bewertbar, wer da recht hat, auf jeden Fall fällt ein großer zeitlicher Aufwand bei beiden an (juhu!).
Meine Frage: Müssen wir jetzt den tatsächlichen Aufwand des Anwalts und des Notars bezahlen oder gibt es einen festen Satz für den Anwalt und für den Notar einzig die Notarkostenverordnung? Wie können wir beurteilen, ob der zeitliche Aufwand überhaupt notwendig war?
Wir hätten das ganze schon abbrechen können, aber dann hätten wir wohl trotzdem den Notar bezahlen müssen, oder?
Vielen Danke!
