Notarkosten bei Mandatsentzug (Erbscheinsantrag)?

Hallo :smile:

Wie verhält es sich denn mit dem Honoraranspruch des Notars, wenn er einen Mandanten im Vorfeld des Erbscheinsantrages betreut, der Mandant ihm dann aber noch bevor der Erbschein beantragt wird, das Mandat dafür wieder entzieht?

Mit Betreuung im Vorfeld des Antrages soll folgendes heißen: Prüfung (nicht Beschaffung!!!) der Personenstandsurkunden auf Vollständigkeit zur Belegung der gesetzlichen Erfolge und sporadische Rückmeldung an Erben, welche Unterlagen noch beschafft und eingereicht werden müsssen.

Kann der Notar dies losgelöst vom Erbscheinsantrag in Rechnung stellen?

Danke für eure Antworten :smile:

Sandrin

Hallo Sandrin,
verstehe ich das jetzt richtig? Du fragst, ob eine beauftragte und ausgeführte Leistung bezahlt werden muss?
Ich vermute, dass ich das falsch verstanden habe, da die Antwort doch sonst klar ist.
Grüße
Ulf

Hallo,

also ich denke sehr wohl, dass der Notar ein Beratungshonorar verlangen wird. Denn auch Beratung ist keine kostenlose Dienstleistung.

teccrow