Notarkosten bei Mietkaufvertrag

Moin aus Ostfriesland,
wir möchten gerne unser jetzt angemietetes Haus auf Mietkaufbasis kaufen. unser jetziger Vermeiter hat dem zugestimmt und es wurde bereits ein Mustervertrag von einem Notar aufgesetzt.
Die Meitkaufzeit beträgt 3 Jahre und nach den 3 Jahren wird die Restsumme von 70.000 Euro fällig.

Wann sin die anfallenden Notarkosten fällig? Zu sofort oder nach den 3 Jahren?

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Notargebühren werden mit dem Zeitpunkt der Notaramtshandlung (z.B. Vertragsbeurkundung) und der Rechnungsstellung an den Gebührenschuldner fällig.