Notarkosten bei nicht erfolgter Beurkundung

Hallo zusammen,

wir hatten uns entschieden eine Wohnung zu kaufen. Den ersten Notartermin hatten wir bereits (Auftrag durch mich) und entsprechenden VErtragsentwurf haben wir auch bekommen.
Nun hatten wir ein letztes mal die Wohnung leer besichtigt (vorher waren die WOhnung bewohnt und eine Detailuntersuchung war nicht möglich). Schließlich haben wir uns umentschieden und wollen die Wohnung nicht mehr.
Nun, wer zahlt die Notarkosten bzw. entstehen überhaupt Kosten?

Danke im Voraus.

Arabam

Hallo,
wenn Sie den Termin bestellt und wahrgenommen haben, bekommen Sie die Rechnung für den wahrgenommenen Termin und ggf. für den Aufwand des Vertragsentwurfs - doch Kosten für einen Kaufvertrag können nicht berechnet werden.
VG
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de

Wie bei allen anderen Dienst- und Werkvertragsverhältnissen muss der Auftraggeber für das Entgelt bzw. die Gegenleistung aufkommen. In Ihrem Fall wird dieses auch im Verhältnis Verkäufer-Käufer gelten, da der Verkäufer offenbar keine Schuld am Scheitern trägt. Der Notar hat auf jeden Fall einen Gebührenanspruch für die Entwurfstätigkeit.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.