Notarkosten bei Nichtbeurkundung

hallo,
wir haben folgendes Problem:
Wir waren in Begriff ein älteres Haus zu kaufen. So haben wir beim Makler einen „Objektnachweis mit Notarauftrag“ unterschrieben. Der Makler wird darin bevollmächtigt einen Kaufvorvertrag in Auftrag zu geben.
Aufgrund diverser Falschaussagen des Makler (u.a. falsche Grundstücksgröße) haben wir den Kauf abgelehnt.
Nach über 3 Monaten kommt nun die Rechnung des Notars über 505 € für die Vertragsanfertigung.

-1. ist das rechtens, obwohl wir nicht die Käufer des Objektes sind und nichts über evtl. anfallende Kosten in dem „Objektnachweis“ stand?

-2. Haben wir irgendwelche Chancen, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Hallo Sven,
ich seh da leider schwarz: wenn ihr den Notar beauftragt habt, einen Entwurf anzufertigen, werdet ihr den wohl leider auch bezahlen müssen. Dass ihr nicht selbst mit dem Notar Kontakt hattet, sondern der Makler, spielt wohl keine Rolle, da der Makler mit (sogar schriftlich abgefasster) Vollmacht in eurem Namen (also auch auf eure Rechnung) handeln konnte.
Gruß
Robert