Mein Lebensgefährte und ich wollen einen Eigentumgsgarten erwerben.
Der Verkäufer hat sich um einen Notar bemüht. Im vorbereiteten Notarvertrag wird auf ein anderes Dokument verwiesen mit der Anmerkung, uns sei der Inhalt bekannt.
Wir verlangen, das Dokument zu sehen: es handelt sich um den Kaufvertrag des Verkäufers zu diesem Garten aus dem Jahr 1986.
Der Verkäufer hat diese Urkunde jedoch bewußt geändert: den Kaufpreis (damals DM) hat er unkenntlich gemacht und den Preis in Euro, den er von uns will (72.000,-- Euro), darüber geschrieben. Eine Seite später jedoch erkennt man genau, wie hoch der damalige Kaufpreis war, denn hier ist die Finanzierung detailliert beschrieben (64.584,-- DM). Als ich den Notar darauf anspreche verweist uns dieser nur auf den Verkäufer bzw. bittet den Verkäufer um Rückmeldung bei uns. Der Verkäufer schickt uns erneut eine Seite, in der der Kaufpreis mit schwarzen Stift unkenntlich gemacht worden ist.
Nachwievor kennen wir ja über die Finanzierung den tatsächlichen Kaufpreis aus dem Jahr 1986.
Dieses Vorgehen empfinden wir als so dreist, dass wir nun den Garten nicht mehr kaufen möchten.
Wer zahlt die bisher angefallenen Notarkosten?
Nachwievor kennen wir ja über die Finanzierung den tatsächlichen Kaufpreis aus dem Jahr 1986.
Was hat der mit dem Kaufpreis von heute zu tun ? Wenn Ihr bereit seit, heute 72.000 e für den garten zu bezahlen, kann es doch egal sein, was der Vorbesitzer bezahlt hat.
Wer zahlt die bisher angefallenen Notarkosten?
Bei beurkundetem Kaufvertrag haften beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Notarkosten. Wenn die Beurkundung nicht stattgefunden hat, wird sich der Notar an den Auftraggeber halten. Da Ihr aber zu einem so späten Zeitpunkt vom Kauf zurücktretet, könnte es sein, das der Verkäufer Euch in Regreß nimmt. Ob er damit durchkommt, kann ich nicht abschätzen (bin kein Jurist).
Was heißt das? Der Käufer wird versuchen, die ganzen angefallenen Kosten auf uns abzuwälzen?
Wie hoch können die Notarkosten in etwa sein? Es hat kein Notartermin stattgefunden. Es wurde aber ein Notarvertrag aufgesetzt.
Kann man damit argumentieren, dass der Verkäufer die Urkunde (sein alter Kaufvertrag) fälschen wollte?
Was heißt das? Der Käufer wird versuchen, die ganzen
angefallenen Kosten auf uns abzuwälzen?
Warum sollte der Verkäufer die Kosten tragen, wenn der Käufer fünf Minuten vor 12 abspringt ?
Wie hoch können die Notarkosten in etwa sein? Es hat kein Notartermin stattgefunden. Es wurde aber ein Notarvertrag aufgesetzt.
Dann wird der Notar ein Zeithonorar berechnen, über dessen Höhe man naturgemäß nichts sagen kann ?
Kann man damit argumentieren, dass der Verkäufer die Urkunde (sein alter Kaufvertrag) fälschen wollte?
Und ? Was hat der alte Kaufvertrag mit dem anstehenden Kauf zu tun ?
Und ? Was hat der alte Kaufvertrag mit dem anstehenden Kauf zu
tun ?
Auf den alten Kaufvertrag wird im Notarvertrag verwiesen:
„Verpflichtungen des Käufers
Dem Käufer ist der Inhalt der Urkunde xxxx bekannt. Auf diese Urkunde,
die in Beglaubigter Abschrift vorliegt wird verwiesen. Sie verzichten auf deren Vorlesung und Beifügung zu dieser Niederschrift.
Der Käufer tritt in die Verpflichtungen der vorgenannten Urkunde ein und verpflichtet sich diese etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum oder im Besitz mit der Verpflichtung zur Weitergabe an dessen Rechtsnachfolger weiterzugeben.“
Zuerst wurde der Kaufvertrag überhaupt nicht ausgehändigt. Erst auf Nachfrage wurde dieser Kaufvertrag ausgehändigt. Dann handelt es sich bei diesem Kaufvertrag um eine Beglaubigte Abschrift, die der Verkäufer gefälscht hat.
Hi,
Was heißt das? Der Käufer wird versuchen, die ganzen
angefallenen Kosten auf uns abzuwälzen?
Das würde ich als Verkäufer ebenfalls machen und nachdem, was Du bislang erzählt hast, hat er auch gute Chancen…
Kann man damit argumentieren, dass der Verkäufer die Urkunde
(sein alter Kaufvertrag) fälschen wollte?
Zur (strafrechtlich relevanten) Urkundenfälschung gehört die Täuschungsabsicht.
Offensichtlich gibt es im ursprüglichen Kaufvertrag einen oder mehrere Passagen, die bestimmte Verpflichtungen für den Eigentümer bedeuten und die der Käufer übernehmen muss. Der ursprüngliche Kaufpreis kann damit aber wohl kaum gemeint sein (übrigens sagen die Angaben über die ursprüngliche Finanzierung nicht unbedingt etwas über den Kaufpreis - der könnte trotzdem höher gelegen haben).
Was ich bisher aus Deiner Schilderung lese ist, dass der Verkäufer Euch nicht darüber informieren möchte, welchen Preis er ursprünglich bezahlt hat. Im Normalfall ist das aber auch völlig uninteressant und ich habe für diesen Wunsch des Verkäufers ein gewisses Verständnis.
Ob ihr Anspruch auf eine ungeschwärzte Kaufvertragsversion habt, kann ich nicht sagen. Aber aus Deinen bisherigen Schilderungen kann ich nicht erkennen, warum der Versuch den Kaufpreis vor Euch „geheim“ zu halten eine derart schwere Verfehlung des Käufers sein soll um Euch aus der Schadensersatzpflicht (Ersatz der dem Verkäufer entstandenen Kosten, die er im Zusammenhang mit dem Verkaufsversuch hatte) heraus zu halten.
Gruß Stefan
Aber aus Deinen bisherigen
Schilderungen kann ich nicht erkennen, warum der Versuch den
Kaufpreis vor Euch „geheim“ zu halten eine derart schwere
Verfehlung des Käufers sein soll um Euch aus der
Schadensersatzpflicht (Ersatz der dem Verkäufer entstandenen
Kosten, die er im Zusammenhang mit dem Verkaufsversuch hatte)
heraus zu halten.Gruß Stefan
Selbst wenn er nicht nur die Passage einschwärzt, sondern eigenmächtig einen anderen Betrag von 72.000 Euro in das ursprüngliche Dokument einfügt? Der Betrag war getippt.
Ja, in diesem Fall ist (aus meiner Sicht) der gesamte Kaufpreis aus der Finanzierung ersichtlich: 20.000,— DM sind zu bezahlen an… Der Rest des Kaufpreises in Höhe von 44.584,-- DM sind zu bezahlen an…
Die zu erwartenden Notarkosten werden unter 1.000,-- Euro liegen, oder?
Hallo,
ich verstehe zwar euren Ärger über den verläufer.
Aber auf der andern Seite wart ihr euch doch einig über den Kaufpreis von 72.000,00 EUR. Das Grundstück war euch den Preis zunächst wert. Nachdem ihr nunmehr in Kenntnis wart vom ursrünglichen damaligen Kaufpreis springt ihr ab.
Warum wurde in einem neuen Kaufvertrag überhaupt auf einen älteren verwiesen? Sind dort ggf. dingliche Rechte bewilligt gewesen auf die zwingend zu verweisen war? Ansonsten ist der Verweis auf den Kaufvertrag des Veräußerers eher ungewöhnlich.
ml.
Der Bodenrichtwert für diese Gegend liegt bei 105 Euro,-- pro qm. Der Verkäufer möchte 175,-- Euro pro qm. Und das ist lt. Bank schon recht hoch, für benachbartes Ackerland liegt der Bodenrichtwert bei 15,-- Euro pro qm.
Der Käufer fühlt sich vom Verkäufer „über den Tisch gezogen“. Der Käufer möchte den Garten nach wie vor, aber er kommt ihm einfach zu teuer vor.
Der Käufer hat noch keine Unterschrift unter einen Vertrag gesetzt.
Hallo Kohlmeise,
natürlich ist das überteuert und ich würde für sowas auch nicht soviel zahlen. Aber die Preisverhandlungen führt man BEVOR man zum Notar geht.
So werdet ihr schon ein wenig „Lehrgeld“ zahlen müssen.
Gruß elmore
… besser ein Ende mit Schrecken.