mal angenommen jemand plant den Kauf einer gebrauchten Immobilie,
er ist mit dem Makler /Verkäufer so weit einig und der Makler/Käufer beauftragt einen Notar.
Am Tage vor der Vertragsunterschrift stellt der Käufer noch zwei Mängel fest ( keine 110m2 Wohnfläche sondern nur 97m2 und Heizung 8 Jahre älter als angegeben).
Daraufhin teilt der VK dem Makler mit, dass er vom Kauf zurücktritt,
dieser informiert natürlich auch den Notar.
Wochen später erhält der potenzielle Käufer vom Notar eine Rechnung über fast 500€.
Die Rechnung des Notars, der seine Arbeit ja geleistet hat,
bezahlen.
Vom Verkäufer Schadenersatz verlangen, in Höhe der
Notarrechnung.
Hmmm… ja, ich weiss, dass i.d.R. der Käufer den Notar bezahlt.
Genauso würde ich (als Laie) auch bejahen, dass derjenige, der einen Verkauf platzen lässt die Rechnung des Notars begleichen muss.
Und ebenso ist „Wer die Musik bestellt hat sie zu bezahlen“ ok.
Warum sollte nun der Käufer hier zahlen und dann das Geld vom Verkäufer zurückfordern? Der Verkäufer (bzw. der Makler in seinem Auftrag) hat den Notar beauftragt und auch der Verkäufer ist lt. Ausgangsposting daran „Schuld“, dass der Verkauf geplatzt ist.
Wie gesagt IANAL.
Wie sieht es hier mit der Rechtslage wirklich aus?