Hallo, vor kurzem waren mein Mann und ich beim Notar um ein Testament wegen Erbfolgeregelung aufzusetzen. Dabei gaben wir den Wert des Grundstücks mit 70.000€ an und die eingetragenen Schulden auf das Grundstück mit 62.000€. Davon wollte der Notar aber nichts wissen. Jetzt kam die Rechnung über 440€. Mir erscheint das zu hoch, zumal er in der Rechnung den Wert mit 70.000 angegeben hat. Muß er da nicht die Grundschulden abziehen?
Ist die Beratung oder die Testamentsbeurkundung auf die Immobilie beschränkt, dann wäre die Wertberechnung des Notars richtig. Wurde aber eine unbeschränkte, also eine generelle Erbenbestimmung (über den künftigen Nachlass) vorgesehen, dann ist Ihre Meinung richtig. Es sind hierbei aber die etwa vorhandenen übrigen Werte wie Spargroschen, Auto, Lebensversicherung usw. hinzuzurechnen.
Vielen Dank für Ihre Nachricht, das hilft mir sehr weiter.
Ist beim Wert der LV der jetzige Wert oder die Todesfallsumme hinzuzurechnen?
Bei LV o.ä. wie Todesfallrisikoversicherung ist genau zu unterscheiden. Die Letztgenannte stellt keinen Vermögenswert dar, aber die normale LV. Sie ist m.E. mit dem Rückkaufswert anzusetzen. Bin mir aber nicht sicher, da ich die aktuelle Rechtsprechung nicht durchgesehen habe. Sie können übrigens bei dem dortigen Landgericht (Notar-Kosten-Revisor) eine Überprüfung kostenlos beantragen, wenn Sie einen Fehler vermuten (also „nicht einfach so“).
Vielen Dank für Ihre Nachricht, das hilft mir sehr weiter.
Ist beim Wert der LV der jetzige Wert oder die Todesfallsumme
hinzuzurechnen?