Notarkosten bei Vertragsrücktritt

Hallo,

mich würde interessieren wie die Notarkosten bei folgendem Beispiel geregelt würden:

Person A kauft ein Haus von Person B und unterzeichnet den Kaufvertrag beim Notar. Dieser Vertrag beinhaltet Klauseln, die für den Käufer einen Rücktritt vom Vertrag ermöglichen, so z.B. falls der Käufer die Objektfinanzierung nicht organisieren kann.
Falls der Käufer nun nach unterschriebenem Vertrag keine Finanzierungszusage von den Banken erhält und daher vom Vertrag zurücktritt, wie sähen danach die Notarkosten/-gebühren aus? Muss der Käufer diese trotz Nichtkauf zahlen und wie hoch wären sie ca.? oder fällt das Ganze dann weg?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Moin,
wer bestellt, bezahlt.
Ob der sich danach vom Verursacher noch was holen kann, müsste im Vertrag geregelt sein. (Wie kann man sich auf so etwas überhaupt einlassen?)
Der Notar hat die Beurkundung gemacht. Die Kosten sind klar. Möglicherweise entstehen durch den Rücktritt weitere beurkundungspflichtige Amtshandlungen, es kommt darauf an wie weit das Verfahren bereits gediehen war.

Gruss
vnA