Hi @all!
Eine ETW gehört zu gleichen Teilen Herr und Frau L.
Wie das Leben so spielt, man entfremdet sich und
beschließt schlußendlich sich zu trennen. Scheidung
steht aber noch aus.
Nun ist Herr L. ausgezogen, aber noch Mitinhaber der
ETW. Frau L. wohnt jetzt mit ihrem neuen Lebens-
gefährten in der ETW.
Jetzt soll der Anteil von Herr L. auf den neuen Lebens-
überschrieben werden. Da die Wohnung zu 100%
finanziert wurde, müssen keinerlei Gelder fließen.
Es geht also nur um die Umschreibung im Grundbuch und
so.
Was für Kosten kommen jetzt auf alle zu? Bzw. auf
Frau L. und ihren Lebensgefährten? Und welche Papiere
werden benötigt?
Mit freundlichen Grüßen
Hanami