Notarkosten für käufer und verkäufer?

hallo
müssen eigentlich beide parteien notarkosten bezahlen? oder zahlt nur der käufer?
viele grüße
grossini
p.s. danke schonmal für die antwort

Hallo grossini,

üblicherweise werden die Notarkosten (des Kaufvertrages) vom Käufer getragen. Kosten der Lastenfreistellung (z.B. Löschung einer Grundschuld) gehen zu Lasten des Verkäufers.
Es kann im Kaufvertrag aber auch anders vereinbart werden, sofern sich die Beteiligten darüber einig sind.
Viele Grüße
Armin

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Es ist frei verhandelbar. Im normal Fall zahlt aber nur der Käufer, zahlt er nicht haftet auch der Verkäufer mit.

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