Hallo,
Ich habe mitte diesen Jahres ein Haus gekauft. Auf diesem war noch ein Vorkaufsrecht das dann gelöscht wurde und eine kleine Grundschuld bei der allerdings der Schuldschein verloren gegangen ist. Diese sollte per Aufgebotsverfahren beseitigt werden. Der Restbetrag vom Kaufpreis in höhe der noch stehenden Grundschuld wurde zurück behalten. Nun habe ich einen Brief vom Notar erhalten das die Grundschuld gelöscht wurde, ich somit den Restbetrag bezahlen kann. Im gleiche Brief fand sich auch eine Rechnung für die Löschung der letzten Grundschuld über 400€.
Nun meine Frage warum muss ich diese Rechnung bezahlen? Ich bin zwar der derzeitige Hauseigentümer aber die Grundschuld das Aufgebotsverfahren usw. Ging mich ja nichts an.
Danke schon einmal