Notarkosten für Löschung einer Grundschuld nach Hauskauf

Hallo,

Ich habe mitte diesen Jahres ein Haus gekauft. Auf diesem war noch ein Vorkaufsrecht das dann gelöscht wurde und eine kleine Grundschuld bei der allerdings der Schuldschein verloren gegangen ist. Diese sollte per Aufgebotsverfahren beseitigt werden. Der Restbetrag vom Kaufpreis in höhe der noch stehenden Grundschuld wurde zurück behalten. Nun habe ich einen Brief vom Notar erhalten das die Grundschuld gelöscht wurde, ich somit den Restbetrag bezahlen kann. Im gleiche Brief fand sich auch eine Rechnung für die Löschung der letzten Grundschuld über 400€.
Nun meine Frage warum muss ich diese Rechnung bezahlen? Ich bin zwar der derzeitige Hauseigentümer aber die Grundschuld das Aufgebotsverfahren usw. Ging mich ja nichts an.

Danke schon einmal

Hallo Kethiel,
soweit mir bekannt ist, werden Häuser nicht mit Grundschuld verkauft. Eine Grundschuld ist meines Wissens nötig, wenn der Besitzer einen Kredit aufnimmt und das Haus als Sicherheit angeben möchte. Wenn der Kredit abbezahlt wurde, lassen die meisten Hausbesitzer diese Grundschuld stehen, da sowohl die Löschung als auch das Eintragen Notarkosten verursacht. Braucht man später erneut einen Kredit kann man die alte Grundschuld wiederverwenden, vorausgesetzt der alte Kredit wurde abbezahlt.
Schulschein verloren ??? Wer hat diese Äußerung gemacht. Entweder hat noch jemand einen Kredit laufen oder nicht. Dieser Kredit muss nicht einmal wegen des Hauses sein. Es könnte auch ein Kredit für z.B. ein Auto sein. Hat man keine anderen Sicherheit, kann man durch einen Grundschuld-Eintrag das Haus als Sicherheit der Bank anbieten.
Drum Kauft man normalerweise kein Haus mit Grundschuld, sondern lässt diese vor dem Kauf löschen. Ansonsten könnte es sein, dass eine Bank Zugriff auf das Haus nimmt, wenn ein Kredit, der diese Grundschuld als Sicherheit hat, nicht mehr bedient wird.
Wer die Löschung bezahlt, kann im Kaufvertrag geregelt werden.

Gruß
Kleiner Racker

Die Grundschuld war noch mit 7000DM eingetragen aber schon abbezahlt. Da Sie aber keinen Nachweis dafür hatten haben Sie ein Aufgebotsverfahren einleiten müssen. Dieses ist nun beendet und die Grundschuld somit gelöscht. Mein Problem ist nun nur die Rechnung über 400€ für die löschung der Grundschuld. Ich sehe es irgendwie nicht ein diese zu bezahlen da ich das Haus ja ohne Grundschuld gekaut habe mit schon eingeleitetem Aufgebotsverfahren dieses war zum Zeitpunkt des Kaufes nur noch nicht beendet.

Ok ich glaube die Frage hat sich eben geklärt wer lesen kann ist klar im Vorteil. Habe gerade das Protokoll zur Hausübergabe gelesen darin steht das der Verköufer alle kosten übernimmt die mit dem Aufgebotsverfahren zu tun haben, somit sollte er auch die Notarkosten übernehmen.