Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage zu entstehenden Notarkosten.
Wir bewohnen eine Doppelhaushälfte, die andere wird durch Freunde bewohnt.
Nach nun 10 Jahren wollen wir die bisher bestehende Idelle Teilung des Grundstücks gegen eine Reale Teilung ersetzen.
Dafür wurde der Vermesser beauftrag usw.
Nun geht es nur noch um die notarielle Beurkundung und Eintragung ins Grundbuch. Jetzt zu meiner Frage!
Welche Summe darf der Notar für die Notarkosten verwenden?
Die Summen die im Grundbuch eingetragen sind oder lediglich den Grundstückswert? Im Grunde genommen wurde ja nur dieses Geteilt.
Beide Häuser sind komplett gleich, haben separate Eingänge und sind durch eine Brandschutzwand bautechnisch (wenn auch von außen nicht erkennbar) getrennt. Zu beiden Häusern wurde separate Kaufverträge geschlossen.
Danke für die Antworten
Servus,
was ein Grundstück ist, steht in § 94 BGB.
Und was ein Grundstück wert ist, wird nicht im Grundbuch eingetragen. Auch kein Kaufpreis.
Schöne Grüße
MM