Notarkosten, Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer

Hallo Experten,

eine Frage: Zwei Eheleute kaufen ein Mehrfamilienhaus, dass sie zukünftig zum Teil selbst bewohnen möchten; der Rest soll vermietet werden. In den mittlerweile geschlossenen Kaufvertrag wurde ein Abschnitt integriert, dass die Bildung von Teileigentum beabsichtigt ist (wg. der Steuer).

Der Notar setzt in seiner Kostenrechnung zur Beurkundung des Kaufvertrags den 1,5-fachen Wert des Kaufpreises an und rekurriert auf §21 Abs. KostO. Ist dies korrekt? Der Bürvorsteher sagt, dass die später durchzuführende Teilung aufgrund dessen auch günstiger werde.

Zweitens befürchten die Eheleute nun, dass auch für Gerichtskosten und Grunderwerbsteuer der 1,5-fache Wert des Kaufpreises angesetzt wird. Kann das geschehen und wäre in diesem Fall nicht von einer unzureichenden Beratung durch Notar und Steuerberater auszugehen?

Vielen Dank für eine kurze Einschätzung!

Freundliche Grüße

Der Koblenzer

Hallo!

eine Frage: Zwei Eheleute kaufen ein Mehrfamilienhaus, dass
sie zukünftig zum Teil selbst bewohnen möchten; der Rest soll
vermietet werden. In den mittlerweile geschlossenen
Kaufvertrag wurde ein Abschnitt integriert, dass die Bildung
von Teileigentum beabsichtigt ist (wg. der Steuer).

Verstehe ich nicht, wenn es nicht noch weitere Aspekte gibt, ist die Teilung der Immobilie nicht nötig.

Der Notar setzt in seiner Kostenrechnung zur Beurkundung des
Kaufvertrags den 1,5-fachen Wert des Kaufpreises an und
rekurriert auf §21 Abs. KostO. Ist dies korrekt? Der
Bürvorsteher sagt, dass die später durchzuführende Teilung
aufgrund dessen auch günstiger werde.

Keine Ahnung. Keine steuerliche Frage, mal im Rechtsbrett posten.

Zweitens befürchten die Eheleute nun, dass auch für
Gerichtskosten und Grunderwerbsteuer der 1,5-fache Wert des
Kaufpreises angesetzt wird. Kann das geschehen und wäre in
diesem Fall nicht von einer unzureichenden Beratung durch
Notar und Steuerberater auszugehen?

Nein, die Grunderwerbsteuer bemisst sich nach der „Gegenleistung“, das ist normalerweise der Kaufpreis. Ob Teilung oder nicht, interessiert hier nicht.

Bezüglich der Gerichtskosten kann ich auch nicht helfen, evtl. im Rechtsbrett posten.

Gruß

derschwede77