Hey ihr Lieben!
Ich möchte eine Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung ersteigern.
Das ganze würde von einer Bank finanziert werden.
Mir wurde immer gesagt, dass bei einer Zwangsversteigerung keine Notarkosten anfallen. Ist mir auch klar, zumindestens für die Eintragung ins Grundbuch nicht. Aber wie sieht es aus bei der Grundschuldeintragung für die Bank? Dafür benötige ich doch einen Notar,oder? Und dieser möchte natürlich auch bezahlt werden Oder läuft das bei einer ZV anders ab und es fallen dafür auch keine Kosten an (Wahrscheinlich nicht, das wäre auch zu schön
)
Angenommen es soll eine Grundschuld i.H.v. 125000 eingetragen werden. Wie hoch wären die Gebühren dafür? Kann man das pauschal sagen?
Würde mich freuen wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.
Vielen Dank und liebe Grüße aus dem Norden
Ist jetzt glaube ich, keine Rechtsberatung. Desshalb antworte ich.
Aber wie sieht es aus
bei der Grundschuldeintragung für die Bank? Dafür benötige ich
doch einen Notar,oder?
Ja
Und dieser möchte natürlich auch bezahlt werden
Ja
Oder läuft das bei einer ZV anders ab und
es fallen dafür auch keine Kosten an (Wahrscheinlich nicht,
das wäre auch zu schön)
Nein
Angenommen es soll eine Grundschuld i.H.v. 125000 eingetragen
werden. Wie hoch wären die Gebühren dafür? Kann man das
pauschal sagen?
Das kann man nach der Gebührenordnung der Notare errechnen. Gibt es im Netz.
Würde mich freuen wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte.
Vielen Dank und liebe Grüße aus dem Norden
Bitte
vnA
Hallo,
Mir wurde immer gesagt, dass bei einer Zwangsversteigerung
keine Notarkosten anfallen. Ist mir auch klar, zumindestens
für die Eintragung ins Grundbuch nicht.
Dafür fordert die Gerichtskasse dann Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch und Zuschlagsgebühren. Auch nicht vergessen die Grunderwerbsteuer, die aber ebenso bei einem „normalen“ Erwerb entstehen.
Gruß
Joschi