Hallo zusammen,
ist es möglich u.a. die Notarkosten für den Grundstückserwerb im Jahre 2007 in der Einkommenssteuer 2007 abzusetzen oder erst wenn das Haus z.B. 2010 vermietet wird?
Vielen Dank für die Antworten
mlyxs
Hallo zusammen,
ist es möglich u.a. die Notarkosten für den Grundstückserwerb im Jahre 2007 in der Einkommenssteuer 2007 abzusetzen oder erst wenn das Haus z.B. 2010 vermietet wird?
Vielen Dank für die Antworten
mlyxs
Servus,
alle Anschaffungs- und Herstellungskosten fließen in die Bemessungsgrundlage für die AfA ein und werden erst steuerlich wirksam, wenn die AfA wirksam wird.
Notar- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung stehen (Grundschuld…), sind Werbungskosten in dem Jahr, in dem sie bezahlt worden sind.
Schöne Grüße
MM