Hallo,
wir stellen uns gerade die Frage im Zuge der Verkaufsverhandlungen,
ob der Verkäufer vielleicht die Notargebühren übernehmen kann.
Wäre das etwas sehr ungewöhnliches?
Danke!
Hallo,
wir stellen uns gerade die Frage im Zuge der Verkaufsverhandlungen,
ob der Verkäufer vielleicht die Notargebühren übernehmen kann.
Wäre das etwas sehr ungewöhnliches?
Danke!
Hallo,
wir stellen uns gerade die Frage im Zuge der
Verkaufsverhandlungen,
ob der Verkäufer vielleicht die Notargebühren übernehmen kann.
Wäre das etwas sehr ungewöhnliches?
Ja, das wäre es. Wenn, dann müsste sich der Verkäufer dazu bereit erklären aber warum sollte er das tun? Notarkosten gehen zu Lasten des Käufers.
MfG ramses90
Danke!
Moin, Kai Uwe,
der Käufer geht zu einem Notar seines Vertrauens, nicht zu einem, den der Verkäufer aussucht - was er ja tun würde, wenn er ihn bezahlte. Wie soll der Notar gegenüber dem Käufer haften, wenn er vom Verkäufer bezahlt wurde?
Gruß Ralf
Hallo!
Ein Notar steht beiden Parteien unparteilich gegenüber.
Gruß
Falke
Hallo!
Ja, das wäre es.
Ungewöhlich vielleicht, aber nicht unmöglich. Rabatte werden zumeist an anderer Stelle gewährt.
Wenn, dann müsste sich der Verkäufer dazu
bereit erklären aber warum sollte er das tun?
Um den Käufer entgegen zu kommen. Um das leidige Objekt endlich loszuwerden. Um dem Käufer nochmal einen Rabatt zu geben, ohne dass er zugleich den Makler mit eben diesen Rabatt verärgert. Etc. Viele Gründe gibt es!
Notarkosten gehen zu Lasten des Käufers
Außer es wird anders vereinbart.
Gruß
Falke
Moin,
ob der Verkäufer vielleicht die Notargebühren übernehmen kann.
klar kann er das. In D herrscht recht weite Vertragfreiheit und wenn beide Partein es so vereinbaren ist es so.
Wäre das etwas sehr ungewöhnliches?
Das schon.
Gandalf
Falsch.
Der Notar achtet darauf, dass die vom Gesetz gegebenen Grenzen auch eingehalten werden. Das ist alles.
vnA
Falsch.
„Sie sind Inhaber eines öffentlichen Amtes, zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet und - ähnlich wie die Richter - in ihrer Stellung unabhängig.“
http://www.justiz.bayern.de/ministerium/berufe/notar…
wer’s glaubt.
Wenn ich als Verkäufer zu einem Notar gehe und ein verunreinigtes Grundstück ‚wie es steht und liegt‘ beurkundet haben möchte, wird dies genau so abgewickelt, wie wenn ich vorab ein Bodengutachten verlange. Selbst wenn es dem Notar bei der Beurkundung bekannt ist.
vnA
Hallo,
sagen wir es mal so: Nicht jeder Notar sieht „über den Tellerrand hinaus“, was aber vielleicht seine Pflicht wäre…
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
sicher kann er sich auf eine Seite schlagen. Nur solle dies rauskommen, kann er sehr schnell seine Stelle als Notar verlieren.
Auch interessant: Rückabwicklung bei verletzter Neutralitätspflicht
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
Gruß
Falke
Oder auch nicht und der Notar kommt seinen Pflichten nach und lässt dich voll auflaufen vor dem Käufer! Hoffentlich!
Aber schwarze Schafe gibt es sowohl bei Grundstücksverkäufern wie bei Notaren. Bleibt nur zu hoffen, dass beide über kurz oder lang ihre Strafe bekommen.
Warum sollte ein Notar (egal wer ihn bezahlt) denn die Details der Immobilie erforschen oder erforschen lassen? Aufgabe des Notars ist es, den Vertrag neutral aufzusetzen und abzuwickeln.
Wenn ihm allerdings Mängel bekannt sind und im Vertrag das Gegenteil behauptet wird, darf er an der arglistigen Verdunkelung sicher nicht aktiv teilnehmen. Dies dürfte aber streng genommen sowieso niemand, da es Betrug darstellt.
Was ist nicht Neutral, so lange Recht und Gesetz eingehalten werden? Aber da ist noch jede Menge Gestaltungsspielraum vorhanden.
Wäre ja noch schöner, wenn der Notar mir den Kaufpreis vorschreibt, nur weil der vorgeschlagene zu hoch ist und den Käufer über Gebühr benachteiligen würde.
vnA
Wäre ja noch schöner, wenn der Notar mir den Kaufpreis
vorschreibt, nur weil der vorgeschlagene zu hoch ist und den
Käufer über Gebühr benachteiligen würde.
Was hat dies mit Neutralität zu tun?
Danke vielmals!
Grüße