wer muss die Notarkosten bezahlen, Verkäufer oder Käufer?
Muss man zur Bezahlung ein Notarkonto einrichten?
Die Notarkosten müssen generell die Personen tragen, welche den Notarauftrag erteilt haben. Darüberhinaus haften alle Beteiligten für die Beurkundungskosten, die an dieser Amtshandlung beteiligt waren. Soweit die gesetzliche Regelung.
Verhandlungssache ist, eine andere Kostenregelung zu treffen. Ferner gibt es regional „übliche“ Kostenregelungen. Bei Immobilienkaufverträgen ist bekannt, dass weitgehend die Gepflogenheit besteht, wonach der Käufer die Kosten zu zahlen hat.–
Es „muss“ kein Notaranderkonto eingerichtet werden, aber es ist z.B. bei finanzierten Kaufgeldern oft notwendig und praktisch, aber leider auch teuer. Sinn des Kontos ist, denjenigen zu schützen, der vorleistet. Bekanntlich kann die Vorleistung (die Hausräumung oder Kaufpreisanzahlung) gefährdet oder gar verloren gehen, wenn die Vertragsleistung nicht erfolgt (wie z.B. beim ebay-Geschäft). Dieses Risiko wird durch das Konto ausgeschlossen.
Es gibt aber zwei kostengünstige Lösungen z.B. beim Kaufgeldkredit, wobei die Bank das Geld erst dann an den Verkäufer auszahlt, wenn der Notar die Auszahlungsreife bestätigt. Oder: Der Verkäufer belastet das Kaufobjekt mit der Grundschuld der Finanzierungsbank und erhält die Auszahlung nach dem o.k. des Käufers. Ob und wie diese Wege mglich sind, kann nur der Notar oder evtl. die Bank beurteilen, regeln und formulieren. Nicht jeder Notar bzw. jede Bank ist dafür fit und bereit.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
wer muss die Notarkosten bezahlen, Verkäufer oder Käufer?
Muss man zur Bezahlung ein Notarkonto einrichten?