Notarkosten Kaufvertrag Vorentwurf

Hallo zusammen,

wir wollten ein EFH in Ratingen kaufen und waren uns mit dem Verkäufer über die Rahmendaten und einem KP von EUR 382.000 einig. Wir haben den Notar mit der Erstellung eines KV Vorentwurfs beauftragt. Leider sind die Verkäufer 10 Tage vor dem Beurkundungstermin abgesprungen und die Rechnung vom Notar kam bei uns eingeflattert…

Diese beträgt EUR 1750 inkl. Umsatzsteuer. Lediglich 20 EUR davon sind für Auslagen, etc… Kann das denn wirklich so hoch sein? Auf der Webseite der Bundesnotarkammer komme ich mit dem Rechentool bei diesem Verkehrswert auf ca. EUR 700.

Weiss jemand näheres?

Servus,

da hast Du offenbar das „Tool“ falsch bedient.

Mir sagt es: 1.570 € + 20 € Auslagen = 1.590 €
USt 19% = 302,10 €

Total = 1.892,10 €

  • q uite e asy d one

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Vorentwurfs beauftragt. Leider sind die Verkäufer 10 Tage vor
dem Beurkundungstermin abgesprungen und die Rechnung vom Notar
kam bei uns eingeflattert…

dann würde ich die mal an den potentiellen Verkäufer weiterflattern lassen. Schließlich habt Ihr doch (hoffentlich) nicht den Notartermin vereinbart, ohne daß mit dem Verkäufer genau dieses abgesprochen gewesen wäre.

Damit hat dieser dann auch die (finanziellen) Folgen zu tragen, wenn er in diesem Zusammenhang für einen Schaden sorgt (§ 311 Abs. 2 BGB) .

Gruß
C.

Hallo,

Vorentwurfs beauftragt. Leider sind die Verkäufer 10 Tage vor
dem Beurkundungstermin abgesprungen und die Rechnung vom Notar
kam bei uns eingeflattert…

dann würde ich die mal an den potentiellen Verkäufer
weiterflattern lassen. Schließlich habt Ihr doch (hoffentlich)
nicht den Notartermin vereinbart, ohne daß mit dem Verkäufer
genau dieses abgesprochen gewesen wäre.

du hast es doch sogar zitiert…

gruß inder

Bitte gib eigenen Text ein und lösche den Teil des Zitats, auf den du dich nicht beziehst. Denn ein unverändertes Zitat der vorherigen Antwort bietet keinen Mehrwert für den Fragesteller.
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write

Vorentwurfs beauftragt. Leider sind die Verkäufer 10 Tage vor
dem Beurkundungstermin abgesprungen und die Rechnung vom Notar
kam bei uns eingeflattert…

du hast es doch sogar zitiert…

Ich würde den Ausgangstext auch so interpretieren, daß der Termin abgesprochen war, wollte das aber als entscheidende Voraussetzung für den Schadenersatz noch einmal herausstellen.

Gruß
C.

Vorentwurfs beauftragt. Leider sind die Verkäufer 10 Tage vor
dem Beurkundungstermin abgesprungen und die Rechnung vom Notar
kam bei uns eingeflattert…

du hast es doch sogar zitiert…

Ich würde den Ausgangstext auch so interpretieren, daß der
Termin abgesprochen war, wollte das aber als entscheidende
Voraussetzung für den Schadenersatz noch einmal herausstellen.

ah o.k.

wobei ich hier mit den erfolgsaussichten eher nüchtern rangehen würde. das wird wohl so wie in den meisten fällen gewesen sein und der käufer hat eben mit dem verkäufer besprochen, dass er sich um einen notar kümmert.

das hält man ja nicht schriftlich fest und wenn der verkäufer abspringt, steht man eben da.

schlechte karten m.e.

gruß inder

Hallo

Bei den im Netz verbreiteten Rechnern muss man aufpassen das diese schon auf das neue Kostenrecht ab 01.08.2013 (GNotKG) umgestellt sind. Es hat sich sehr viel geändert.

In der Rechnung muss doch eigentlich alles nachvollziehbar aufgestellt sein. Welche Gebühren wurden denn aus welchen Gegenstandswerten erhoben?

ml.