Hallo,
wir haben eine Wohnung gekauft und nun steigen die Notarkosten und wir kriegen ständig Rechnungen, obwohl im Kaufvertrag von einer bestimmten Summe die Rede war.
Kann das sein, dass die tatsächlichen Notarkosten nach Kauf höher werden als im Kaufvertrag angegeben?
Vielen Dank!!!
Hallo Jana,
normal ist das nicht. Wofür will er denn Geld haben. Geh doch mal auf die Seite von possienke.de z.B. Da ist sehr gut beschrieben, dass er sich nach einer Gebührenordnung zu richten hat und für Mehrarbeit nicht mehr verlangen darf. Es sei denn, dass es zusätzliche Gebühren für das Katasteramt sind. Ist mir aber völlig unverständlich. Vielleicht hilft Dir das weiter…
Gruss Rasbadine
Hallo rasbadine,
das dachte ich mir auch. Sehr komisch. Wenn dann brauch man ja auch nicht vorher kalkulieren wenn es doch nicht bei dem Preis bleibt. Und schon gar nicht, wenn es, wenn es nicht mehr im 100- er Bereich bleibt.
Ich hab das jetzt einfach mal meiner Anwältin zum rüberschauen gegeben und bin gespannt.
Danke Dir für Deine Anwtort.
Viele Grüße
Jana
Hallo Jana,
das ist denke ich am Besten. Wünsche Dir viel Glück. Würd mich interessieren, was dabei herausgekommen ist. Vielleicht findest Du die Zeit, es mir mitzuteilen…
Viel Glück beim Installieren in Eurem neuen Haus.
LG
Rasbadine
Dankeschön! Ich muss jetzt erstmal einen neuen Anwalt suchen, da meine darauf nicht spezialisiert ist ;-(
Aber es bleibt spannend
Ich geb Dir dann mal Bescheid, was bei rausgekommen ist.
Machs gut und bis später 
LG Jana
Notarkosten werden nach der Gebührenordnung verrechnet. Hab auch noch nicht gehört, dass diese im Kaufvertrag stehen. Oder sind da vielleicht die Maklergebühren gemeint?
Mfg
Im Kaufvertrag ist lediglich die Rede vom Kaufpreis als einzig greifbare Zahl! die Kosten eines solchen Vertrages bestimmen sich nach den Gebührenordnungen der Notare und der Gerichte sowie dem geltenden Grunderwerbsteuersatz des für die belegene Sache zuständigen Finanzamtes. Dazu ist im Kaufvertrag ganz allgemin bemerkt, das die mit der Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten der Käufer zu tragen hat. Deshalb bekommen Sie auch jetzt alle möglichen Rechnungen, die mit der eigentlichen Kaufpreissumme nur mittelbar als Berechnungsgrundlage zu tun haben und trotzdem von Ihnen aufgrund der Vereinbarung im Kaufvertrag zu zahlen sind.
Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort!
Dann haben wir jetzt wieder was dazu gelernt.Das wussten wir nicht.
Viele Grüße
Jana
Danke zunächst für die Antwort. Es handelt sich tatsächlich um extra angegeben Notarkosten.
Ich habe nun von einem anderen Experten eine Antwort bekommen, dass das so rechtens ist. Nun haben wir wieder was dazu gelernt. Es bleibt also nicht immer bei der Kaufpreissumme!
Viele Grüße
Jana
Hallo Rasbadine,
ich habe nun von einem anderen Experten hier, der jahrelange Erfahrung mit sowas hat folgende Antwort erhalten:
"
Im Kaufvertrag ist lediglich die Rede vom Kaufpreis als einzig greifbare Zahl! die Kosten eines solchen Vertrages bestimmen sich nach den Gebührenordnungen der Notare und der Gerichte sowie dem geltenden Grunderwerbsteuersatz des für die belegene Sache zuständigen Finanzamtes. Dazu ist im Kaufvertrag ganz allgemin bemerkt, das die mit der Durchführung des Vertrages verbundenen Kosten der Käufer zu tragen hat. Deshalb bekommen Sie auch jetzt alle möglichen Rechnungen, die mit der eigentlichen Kaufpreissumme nur mittelbar als Berechnungsgrundlage zu tun haben und trotzdem von Ihnen aufgrund der Vereinbarung im Kaufvertrag zu zahlen sind."
- ist also tatsächlich so, das es nicht imemr beim Kaufpreis wie Vertrag bleibt sondern man gut und gern noch mehr Rechnungen vom Notar erhalten kann ;-(
Müssen wir jetzt durch und haben wieder dazu gelernt!
Liebe Grüße
Jana
Es gibt Notare, die nur „nuschelnd“ den Text „herunterbeten“ und solche, die vernünftig über den Vertragsinhalt aufklären. Damit Sie etwas mehr Kostensicherheit haben, können Sie bezogen auf den Kaufpreis ca. 7 % als groben Nebenkostenfaktor einkalkulieren. War ein Makler beteiligt, dann fallen für den nochmal ca. 3,57 % zusätzlich Kosten an. - Das war es aber dann auch. Folgich wäre die höchste Nebenkostenbelatung für Sie rd. 10 % von der Kaufpreissumme als absolute Obergrenze!
Da haben Sie wohl Recht mit dem ersten Satz.
Sind Sie eigentlich derzeit in der Branche tätig?
Da wir planen demnächst ein weiteres Haus zu kaufen, wissen wir dann besser Bescheid udn auch, was noch auf uns zukommt. Besser man kalkuliert höher als niedriger. Aber das wussten wir nicht, dass es doch noch zu mehreren zusätzlichen Rechnungen kommen kann. Wir werden mal durchrechnen, ob die Obergrenze von ca. 10% eingehalten wurde.
Da es für uns Neuland ist und wir uns damit nun mehr beschäftigen aufgrund des Immobilienerwerbs, finde ich es aber dennoch gerade was die Notarkosten angeht sehr unübersichtlich, was so abgerechnet wird, wenn man doch Laie auf diesem Gebiet ist. Kann man eine Gebühren Tabelle anfordern, wenn ja, wo? Es muss ja irgendwie nachvollziehbar sein, für was und wie viel abgerechnet wurde.
Viele Grüße
Jana
Hallo Ratsuchende,
die Höhe der Notarkosten sind nicht im Kaufvertrag ausgewiesen. Ich kann nicht nachvollziehen, was gemeint ist, wenn Sie von „ständig Rechnungen“ sprechen.
Sie können das Notariat fragen welche Kosten für welche Leistung auf Sie zukommen.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch