Fall eines Hausverkaufs:
Wenn ein Notar vom Makler (also vom Verkäufer) für einen Hausverkauf beauftragt wird, weil er Stammkunde von ihm ist, der geplante Kauf des Hauses mit einem potentiellen Käufer aber scheitert, wer zahlt ihn? Der Käufer hat diesen Notar nicht beauftragt, weder schriftlich noch mündlich.
Der potentielle Käufer (Interessente) hat ABER eine Stunde Beratung vorort beim Notar in Anspruch genommen, der Vertragsentwurf wurde ihm geschickt aber er enthält standartmäßig nur die Bedingung des Verkäufers drin (das heißt, er steht bereit für den zukünftigen Kauf egal an welchen Käufer = der Notar hat also noch keine Arbeit direkt für ihn geleistet). Was soll der ex potentielle Käufer zahlen, wenn er vom kauf zurücktritt? Die Stunde Beratung oder soll sie der Verkäufer zahlen, da es sein Stamm-Notar ist und er so oder so beim erfolgreichen Verkauf bezahlt werden wird?
Hallo, sieh mal in die Notarkostenordnung (KostO). Er darf sich ggf. einen der Vertragspartner herauspicken, da sie ohnehin gesamtschuldnerisch haften.
p.s. es herrscht freie Notarwahl… seriöse Vertragspartner überlassen sie dem Käufer …
Gruß vom
Schnabel
Der Notar entscheidet also, wer zahlen soll? Egal wer ihn beauftragt hat? Egal aus welchen Gründen der Kauf nicht stattgefunden? In dem Fall war der Verkäufer daran schuld. Das muß man wirklich wissen, und der Käufer sollte sich immer einen Notar selber ausuchen um eine gewisse Neutralität zu gewährleisten. Fair wäre,wenn beide Parteien zahlen würden aber wenn es der Hausnotar vom Verkäufer ist, wird er sich für den Käufer als Zahler entscheiden, also nicht für seinen Kunden. Auch über den Betrag der Rechnung ist der Käufer machtlos, er kann berechnen was er will°! Fazit: Vorsicht beim Hauskauf, ich kann schon über 2 sehr schlechte Erfahrungen berichten:
1- wenn ein Gutachter beauftragt wird, sollte der Käufer sich immer vorher vergewissern, daß er auch das Haus kaufen darf (und nicht ein ander Interessenter), da ein Gutachter um die 400€ kostet
2- niemals zulassen, daß ein Verkäufer/Makler einen Notar beauftragt, solange nicht alle Punkte, die in den Kaufvertrag aufgenommen werden, 100% zwischen beiden Parteien geklärt sind. Und als Käufer muß man darauf bestehen, einen eigenen Notar zu beauftragen! Wenn sich der Verkäufer dagegen wehrt und zu schnell gehen will: Finger weg!
Hi,
Du must 2 Dinge unterscheiden:
- Der Notar sucht sich den Zahlungspflichtigen erstmal selbst aus und kann jedem die Rechnung schreiben.
Jetzt kann man zahlen,… oder auch nicht. Evtl. wird der Notar ja dann erstmal versuchen die Forderung von der anderen Partei einzufordern.
- Das hat nix damit zu tun, das, selbst wenn der Käufer in dem Fall gezahlt hat, Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer durchsetzbar sind. Die dann wiederum den Notarkosten entsprechen. Somit muss der Käufer dann den Betrag wieder vom VK einfordern.
… das wird i.d.R. ein richtiger Kampf. Un ob man Recht bekommt steht auf einem anderen Blatt.
Wie wäre es denn einfach mit dem VK eine Kostenteilung zu vereinbaren??? Das spart dann allen eine Menge Stress.
Auch über den Betrag der Rechnung ist der Käufer
machtlos, er kann berechnen was er will°!
Das ist Quatsch! …
Für die Beurkundung und alle Nebenleistungen gibt es feste Regelsätze (Notarkostenordnung). Hier kann der Notar mal die Schreibkosten noch beeinflussen, aber mehr auch nicht.
Einzig das Beratungsgespräch ist hier nicht eindeutig zu definieren… das brauch es aber auch nicht - schon garnicht beim beurkundenden Notar des Verkäufers.
Vielen Dank erstmal für deine ausführliche Antwort. Es gibt sicher eine Notar-Kostenordnung aber unser Problem ist, daß der Notar den Entwurf ursprünglich mit dem Verkäufer vorbereitet hatte, bevor wir überhaupt als Käufer in Frage standen. Das ist ein Entwurf, der für jeden zukünftigen Käufer verwendet werden kann. Der Kauf fand nicht statt, weil wir eben ein paar eigene Klauseln aufgenommen haben wollten, wogegen der Verkäufer sich gewehrt hat. Der Makler dazwischen hat uns ABER bewußt in dem Glauben gelassen, daß es mit unseren Anforderungen in Ordnung geht, darum wurde der Hausnotar vom Verkäufer beauftragt, aber nur ER, wir durften noch nciht mal einen eigenen Notar aussuchen mit der Begründung: der Hausnotar würde schon immer das Ganze für den Verkäufer abwickeln (es ist ja eine komplizierte Angelegenheit), ihn zu beauftragen wäre das Einfachste. Und, der Makler meinte auch, wenn der Kauf nicht stattfinden, wäre er sowieso als „Auftraggeber“ daran mit Kosten! Als wir bemerkt haben, daß sie versuchten, uns mit solchen Versprechen unter Druck zu setzen, ohne auch nur auf eine Anforderung von uns einzugehen, mußten wir zurücktreten. Es ging um Neubau mit einer Menge Mängeln, alles schwarz gebaut (Ohne Rechnungen) mit allen Risiken, die damit gebunden sind und es geht um einen Bund(Verkäufer gleichzeitig Bauherr)-Makler-Notar, die unserer Meinung nach viel zu eng zusammen arbeiten. Die unparteilichkeit des Notars ist somit sehr zu bezweifeln und es werden keine Verhandlungen möglich sein, da brauchen wir noch nicht mal anzufangen. Mehrere 100€ zu zahlen, für einen Entwurf, der neutral ist und uns als Käufer gar nicht berücksichtigt ist schon eine Frechheit. Klar, Chancen sind gering aber irgendwie frage ich mich, ob man nicht endlich was dagegen machen kann, gegen solche Betrüger? Denn um nichts anderes geht es hier.
Bietet es sich in solchen Fällen nicht an, dem Notar seine Zweifel an der gesamten Vorgehensweise und an dem Zustandekommen an einem Vertragsverhältnis zwischen euch auszudrücken (er habe doch vielmehr einen Auftrag und damit einen Vertrag mit dem Verkäufer gehabt), aber man wäre auch gerne bereit, den Sachverhalt einmal bei der Notarkammer anzufragen, ganz konkret mit Nennung aller Namen. Und dann mal schauen, wie es weitergeht…