Notarkosten und Sonderwünsche

Hallo zusammen,

wir sind dabei eine Wohnung zu kaufen und fragen uns, ob wir die Sonderwünsche möglichst in den Kaufvertrag aufnehmen oder im nach hinein fixieren. Wonach richten sich die Notarkosten und die Grunderwerbssteuer, da diese ja prozentual berechnet werden?

Vielen Dank schonmal im voraus.

Nicole

Hallo,

welche SOnderwünsche?

Alles was wichtig ist sollte im Kaufvertrag fixiert sein, wenn nicht dann gibt es dies auch nicht.

Die Notarkosten sind immer 1,5 % vom Kaufpreis und die Grundsteuer in Jahr 2010 noch 3 %.

Gruß
P.

Ich sorry ich meine natürlich Grunderwerbssteuer

Heute muss ich mich wohl immer selbst korrigieren,

es sind grundsätzlich 3,5 % vom Kaufpreis, in einigen Bundesländern wie Niedersachsen und das Saarland wird die Grunderwerbssteuer ab 2011 auf 4,5 % erhöht.

Hallo Petra,

mit Sonderwünschen meine ich z.B. ein hochwertigeres Bad, teureres Parkett oder Fliesen.

Wenn man das alles draufrechnet und sich damit der Kaufpreis erhöht, zahlen wir ja auch mehr für den Notar. Oder wird hier nur die „nackte“ Wohnung als Grundlage genommen? Was ist mit dem Parkplatz, fällt der auch rein?

Ich frage mich nur, ob man sich eventuell mit dem Bauträger einigt und eben diese Zusatzkosten nach dem Notartermin fixiert.

Grüße
Nicole

ob wir
die Sonderwünsche möglichst in den Kaufvertrag aufnehmen

Genau da gehören sie mE hin. Ich bin mir nicht sicher, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, Teile des Kaufvertrages quasi „auszulagern“ - ich würde es auf keinen Fall tun. Es hat schon seinen Grund, warum Immobilien mittels Notarvertrag verkauft werden.

oder
im nach hinein fixieren.

Verkauft ist verkauft. Wenn der Notarvertrag unterschrieben ist, ist das Haus gekauft. Wieso sollte ich dann als Verkäufer noch eine nachträgliche Vereinbarung unterschreiben, die dann für mich untzer Umständen schlechter ist? Oder: Was hindert mich daran, dem Käufer einfach für mich günstige Bedingungen zu diktieren? Der Käufer begibt sich da mE freiwillig in eine Friß-oder-Stirb-Situation: Er hat das Haus an der Backe und ist vom Wohlwollen des Verkäufers abhängig.

Gruß,
Max

Moin,

mit Sonderwünschen meine ich z.B. ein hochwertigeres Bad,
teureres Parkett oder Fliesen.

existiert die Wohnung schon, so wie ihr sie haben wollt, oder wird sie erst noch gebaut bzw. ausgebaut?

Wenn sie existiert und die Sachen sind schon drin, dann sind sie zu zahlen, auch anteilig beim Notar.
Sind sie noch nicht drin, dann verstehe ich Deine Frage nicht so recht.

Gandalf

Hallo Gandalf,

nein, existiert noch nicht. Na, es ist doch ein Unterschied, ob ich 3,5% von z.B. 100.000 ohne Sonderwünsche zahle oder 3,5% von 150.000 inkl. Sonderwünsche. Oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch?

Grüße
Nicole

ok, damit du dich nicht immer selbst korrigieren musst: :wink:

in einigen Ländern (Berlin, Hamburg?) sind es schon länger 4,5%