ob wir
die Sonderwünsche möglichst in den Kaufvertrag aufnehmen
Genau da gehören sie mE hin. Ich bin mir nicht sicher, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, Teile des Kaufvertrages quasi „auszulagern“ - ich würde es auf keinen Fall tun. Es hat schon seinen Grund, warum Immobilien mittels Notarvertrag verkauft werden.
oder
im nach hinein fixieren.
Verkauft ist verkauft. Wenn der Notarvertrag unterschrieben ist, ist das Haus gekauft. Wieso sollte ich dann als Verkäufer noch eine nachträgliche Vereinbarung unterschreiben, die dann für mich untzer Umständen schlechter ist? Oder: Was hindert mich daran, dem Käufer einfach für mich günstige Bedingungen zu diktieren? Der Käufer begibt sich da mE freiwillig in eine Friß-oder-Stirb-Situation: Er hat das Haus an der Backe und ist vom Wohlwollen des Verkäufers abhängig.
Gruß,
Max