Hallo zusammen,
folgender Fall:
Die Schwester ist gestorben, und ihre Kinder erben.
Nun bekomme ich eine Rechnung vom Notar, in der ich aufgefordert werde Notarkosten zu tragen.
Muss ich das bezahlen, obwohl ich gar nichts geerbet habe?
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Die Schwester ist gestorben, und ihre Kinder erben.
Nun bekomme ich eine Rechnung vom Notar, in der ich aufgefordert werde Notarkosten zu tragen.
Muss ich das bezahlen, obwohl ich gar nichts geerbet habe?
Wenn Sie kein Vertragsbeteiligter - nicht Vertragbegünstigter! - sind dann zahlen Sie auch nichts. Haben Sie jedoch in welcher Form auch immer bei dem Vertrag mitgewirkt, sind Sie in der Kostenhaftung, das geht soweit, dass selbt wenn die übrigen Beteiligten Sie im Vertrag von Kosten freigestellt haben, Sie dennoch nach Maßgabe der Kosten- und Steuergesetze solidarisch für die anderen mithaften. Bei denen allerdings können Sie versuchen, sich Ihr Geld zurückzuholen.