Notarkosten zahlen obwohl nichts geerbt?

Hallo zusammen,

folgender Fall:

Eine Schwester stirbt, und deren Kinder erben.
Nun kommt eine Rechnung vom Notar, in der der Bruder der Verstorbenen aufgefordert wird die Notarkosten zu tragen.

Ist dies Rechtens, obwohl der Bruder nichts geerbt hat?

Hallo Cokeelch,

um was für welche Notarkosten handelt es sich und welche Begründung liefert der Notar zur Rechnung?

mfg Bollfried

Hallo,

Eine Schwester stirbt, und deren Kinder erben.

Nun kommt eine Rechnung vom Notar, in der der Bruder der
Verstorbenen aufgefordert wird die Notarkosten zu tragen.

Ist dies Rechtens, obwohl der Bruder nichts geerbt hat?

Auch der Bruder ist erbberechtig; er ist Erbe 2. Grades

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1925.html

und daß er die Notarkosten alleine tragen soll, würde ich stark bezweifeln.

Gruß Heinz

Hi,

Auch der Bruder ist erbberechtig; er ist Erbe 2. Grades

aber nur, wenn er im Testament als Erbe erwähnt wird oder die Kinder der Erblasserin das Erbe ausschlugen.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1925.html

und daß er die Notarkosten alleine tragen soll, würde ich
stark bezweifeln.

Zunächst einmal müsste man wissen ob es ein Testament gibt, ob und was der Bruder erbt und wofür der Notar die Rechnung stellt.

Nur dann kann man die Frage beantworten.

Gruß
Tina

Hat sich erledigt, nach Rücksprache mit dem Notar war es ein Fehler im Schreiben.

Somit ist die Antwort auf die Frage: Nein es müssen keine Notarkosten bezahlt werden.

Danke für die Antwort/en