Notarkosten?

Hallo
Hatte schon mal eine Anrage gestellt (Erwerbsnebenkosten?)
Es dreht sich leider immer noch um die selbe Sache.
Haus von privat gekauft für 100.000€. Geschäzter Wert des Hauses 125.000€.
Normalerweise werden die 1,5% Notargebühren ja vom Kaufpreis berechnet.
Unser Notar meint aber er könne die Gebühren von dem Geschäftswert 125.000€ aus berechnen, weil wir ja soweit „runtergehandelt“ haben und er deshalb den höheren Betrag einsetzten darf. Würde angeblich in der Kostenordnung stehen, ich finde aber nichts.
Das wäre so ähnlich wie bei der Schenkungssteuer, was für 10€ gekauft was aber 50.000€ wert ist. Aber das ist doch wohl wieder eine ganz andere Sache oder???
Weiß nun nicht mehr was ich tun bzw. argumentieren soll.
Was ist denn nun wirklich richtig? Kaufpreis oder Wert laut Gutachten für die Berechnung?
(Das Finanzamt berechnet übrigens vom Kaufpreis die 3,5%)
Bitte um Hilfe!
Gruß Silke

Hallo Silke,

das Thema wurde doch schon erschöpfend beantwortet. Habe Ihnen doch einen Tipp gegeben! Warum fragen Sie denn weiter?
Mein Tipp war:
Gehen Sie zur Anwaltskammer und beschweren Sie sich dort. Sie legen den Vetrag vor und stellen die Frage, was zu tun sei, da der beurkundende Notar offensichtlich eine falsche Basis zur Gebührenberechnung genommen hat.

Bei der Gebührenberechnung ist der Kaufpreis heranzuziehen!

Gruss
Friedrich Pausch
www.Immobilienratgeber.com

… oder so. Es gibt leider auch Notare, die versuchen, die Unwissenheit zu deren Vorteil auszunutzen.
Ich selbst spreche zuerst den beurkundenden Motar auf diesen Fehler an. Wenn er sich daraufhin nicht bewegt, dann hilft eine Beschwerde sehr wohl. Die beste Anlaufstelle ist die Notarkammer. Sie wird i.d.R. für Abhilfe sorgen - und das meist sehr geräuschlos!

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch

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Sorry, das ich nochmals nachfragen musste, aber hatte heute nochmals ein Telefonat mit dem Notar, und dann kam auf einmal der Vergleich mit der Schenkungssteuer und der hat mich nun echt total verwirrt.
Ich selbst kann den Notar im Moment wirklich mit nichts überzeugen. Er ist immer noch der Meinung er wäre mit dem geschätzten Wert des Haus zur Berrechnung berechtigt.
Werde mich nun wirklich an die Notarkammer wenden - es bleibt ja wohl sonst keine andere Möglichkeit.
Trotzdem nochmals danke für die Antworten.

Hallo Silke,

ich hatte auch mal ein Problem mit einem Notar und seiner Rechnung. Ich habe da beim Landgericht Kostenbeschwerde nach §156 Kostenordnung (der wars, glaube ich) eingereicht.

Dort wird dann die Kostenrechnung überprüft und entschieden.

Die Kostenbeschwerde ist kostenlos, soviel ich weiss. Aber das kann man Dir auf dem Landgericht alles viel besser sagen.

Gruß

Peter