Hallo,
wenn beim Kauf eines Hauses die Notarkostenabrechnung denn Geschäftswert angibt, wird dann bei diesem die Cortage mit eingerechnet?
Oder das ganze in Zahlen(hypotetisch) das Haus kostet 100000,-€,
dann sollte doch der Geschäftwert auch 100000,-€ betragen oder wird die Maklercortage mit eingerechnet bei 6% also 106000,-€.???
wenn beim Kauf eines Hauses die Notarkostenabrechnung denn
Geschäftswert angibt, wird dann bei diesem die Cortage mit
eingerechnet?
die courtage wird dann mit eingerechnet, wenn sich der erwerber dem veräußerer gegenüber verpflichtet, diese an den makler zu bezahlen.
(stichwort: vertrag zugunsten dritter) in diesem fall wird die courtage mit zur gegenleistung und daher in den geschäftswert eingerechnet.