was für Gebühren fallen da allg. an? Je mehr man liest, je mehr unterschiedliche Angaben sind zu finden. Lt. Auskunft Gericht kostenlos? Ein anderer: natürlich fallen da Gerichtsgebühren an und zusätzlich ggf. Kosten für ein in Auftrag gegebenes Gutachten (Verkehrswert). Es müßte ja geprüft werden, ob die Höhe der Kosten bzw. des angesetzten Verkehrswertes gerechtfertigt ist. Kann man schlechter gestellt werden, d.h. durch das Urteil gar noch höhre Gebühren zahlen müssen, wenn die vom Gericht so festgestellt wird?
Oder fügt man in den Antrag einfach ein: „beantragt nur unter der Voraussetzung, daß keine Kosten anfallen und man nicht schlechter gestellt wird also vor dem Antrag“?
Gruß vom Sparer