Notartermin abgesagt

Liebe Wissenden,

gesetzt den Fall Käufer und Verkäufer sind sich über einen Immobilienverkauf einig, zusätzlich wird noch ein Makler eingeschaltet. Der Käufer beantragt und bekommt einen Notartermin. In letzter Minute sagt der Verkäufer ohne Angabe von Gründen ab, er will an diesen Käufer nicht mehr verkaufen.
Welche Kosten sind dann bereits entstanden, würde der Makler seinen bisherigen Aufwand berechnen? Wer kommt für diese Kosten auf?

fragt elmore
(nein ich brauche keine Rechtsauskunft, der Fall ist frei erfunden)

Hallo,

irgendwann unterschreibt man beim Makler irgendetwas (meist, wenn man als Käufer „ja“ zu dem Objekt sagt). Da schaut man rein und die Frage ist meist beantwortet.

Gruß, Niels

hi,

sollte nur ein notartermin vereinbart worden sein, und dieser wurde dann auch „rechtzeitig“ wieder abgesagt: keine kosten.

saßen notar und käufer einträchtig im notariat und haben auf verkäufer und makler gewartet: eventuell „ausfallentschädigung“ für den notar. die kennen solche fälle aber zur genüge und sehen das i.a. gelassen.

war ein makler mit dabei: antwort wurde schon gegeben.

wurde der notar schon tätig (also vertragsentwurf etc.), dann muß der zahlen, der das in auftrag gegeben hat. war das der potentielle käufer, kann er versuchen, über den käufer geld wiederzubekommen.

saludos, borito

Welche Kosten sind dann bereits entstanden, würde der Makler seinen bisherigen Aufwand berechnen?

Normalerweise werden Makler erfolgsabhängig entlohnt. Wenn also kein Vertrag zustande kommt, bekommt der Makler auch kein Geld.