Notartermin für ein Hausverkauf geplatzt, was nun?

Liebe/-r Experte/-in,

folgender Ausgangspunkt: Ich will mein Haus verkaufen, der potentielle Interessent hat auch noch ein Haus, was aber lt Aussage meines Kaufinteressenten eigentlich unter Dach & Fach ist und nur noch die Unterschrift beim Notar geleistet werden muss.

Ich möchte mein haus verkaufen & habe dafür einen Makler beauftragt. Nun wurde seitens des Maklers ein Interessent fokussiert und alle Modatitäten im Kreis der Kaufinteressenten, Makler & mir besprochen. Dann wurde vom Makler der Notar beauftragt, einen Vertragsentwurf den Pareiten zuzuschicken, es wurde ein makllervertrag vereinbart und der Vertragsentwurf zwischen dem Kaufinteressenten und mir, dem Hauseigentümer in Anwesenheit des maklers besprochen. Und der Vertragsentwurf von uns allen „abgesegnet“. Heute, als der Notartermin stattfinden sollte, hat der Kaufinteressent plötzlich abgesagt, weil der Kauf-Interessent seines Hauses noch keine Finanzierungszusicherung hat. Ich selbst hatte alles so vorbereitet, dass das Geschäft stattfinden kann. Das heißt, ich habe mir bereits eine Wohnung besorgt, und wollte heute nach dem Notartermin den neuen Mietvertrag unterschreiben.
Jetzt, wo der Hausverkauf geplatzt ist, frage ich mich, ob man nicht den Makler oder Kaufinteressenten in die Pflicht nehmen kann, weil ja das Endgespräch (Gemeinsames besprechen des Vertragsentwurfs) gelaufen war und die Unterschrift beim Notar eigentlich nur noch Formsache sein sollte.
Ich muss noch erwähnen, dass ich diesen Punkt mehrmals angesprochen habe & mir mehrfach geantwortet wurde, dass keine Zwischenfinanzierungsbestätigung des Kaufinteressenten vorligen muss, weil das Haus sowieso in bar bezahlt wird, falls das noch eigene alte Haus des Kaufinteressenten nicht planmäßig verkauft werden kann.
Was kann ich tun?
Danke schon an dieser Stelle,
Ole

Ihre Frage betrifft das Kaufrecht und nicht die Sparten, wofür ich mich registriert habe.-- Aus der Praxis weiss ich, dass 1. unbedingt zu prüfen ist, ob und wie Sie Ihre Positionen beweisen können, 2. nur Schadenersatz gefordert werden kann (wenn zu 1. alles o.k. ist), wenn Ihnen tatsächlich -in Geld- ein Schaden entstanden ist.–
Die Notarkosten muss der Auftraggeber zahlen.
MfG
H.G.