Hallo!
Wir möchten eine Immobilie kaufen. Der Notartermin ist für Mitte August bestimmt, der Einzugstermin ist aber erst im November.
Lt. Notarvertrag ist der Kaufpreis erst fällig, wenn mir eine Fälligkeitsmitteilung zugegangen ist, die u.a. voraussetzt, dass der Verkäufer das Grunstück besenrein geräumt hat (neben Grundbucheintragung, Vorverkaufsrecht der Stadt, Lastenfreistellung). Heisst das, ich zahle zum Notartermin nur Grunderwerbssteuer, Notarkosten und Maklerkosten? Und der große „Batzen“ ist erst wenige Wochen vor Übergabe fällig?
Oder kann der Notar, wenn ich Pech habe, diese Fälligkeitsmitteilung schon dann schicken, wenn die Grundbucheintragung etc. vorgenommen worden ist ?
Zweite Frage: Zahlen wir dann ab Notartermin die vollen Zinsen an die Bank für den ganzen Betrag, oder nur den angefragten Betrag (Grunderwerbssteuer, Maklercourtage, Notarkosten)?. Oder ist das individuell vom Darlehensvertrag abhängig?
Wäre es generell schlauer für uns, den Notartermin nach hinten zu schieben, damit wir nicht so lange Zinsen für die schon beanspruchten Gelder der Bank haben
Bis dann, vielen Dank schon mal Vorab,
Susanne!