Notartermin lange vor Einzug, Zinsen schon fällig?

Hallo!
Wir möchten eine Immobilie kaufen. Der Notartermin ist für Mitte August bestimmt, der Einzugstermin ist aber erst im November.

Lt. Notarvertrag ist der Kaufpreis erst fällig, wenn mir eine Fälligkeitsmitteilung zugegangen ist, die u.a. voraussetzt, dass der Verkäufer das Grunstück besenrein geräumt hat (neben Grundbucheintragung, Vorverkaufsrecht der Stadt, Lastenfreistellung). Heisst das, ich zahle zum Notartermin nur Grunderwerbssteuer, Notarkosten und Maklerkosten? Und der große „Batzen“ ist erst wenige Wochen vor Übergabe fällig?

Oder kann der Notar, wenn ich Pech habe, diese Fälligkeitsmitteilung schon dann schicken, wenn die Grundbucheintragung etc. vorgenommen worden ist ?
Zweite Frage: Zahlen wir dann ab Notartermin die vollen Zinsen an die Bank für den ganzen Betrag, oder nur den angefragten Betrag (Grunderwerbssteuer, Maklercourtage, Notarkosten)?. Oder ist das individuell vom Darlehensvertrag abhängig?
Wäre es generell schlauer für uns, den Notartermin nach hinten zu schieben, damit wir nicht so lange Zinsen für die schon beanspruchten Gelder der Bank haben

Bis dann, vielen Dank schon mal Vorab,

Susanne!

Hallo,

Lt. Notarvertrag ist der Kaufpreis erst fällig, wenn mir eine
Fälligkeitsmitteilung zugegangen ist, die u.a. voraussetzt,
dass der Verkäufer das Grunstück besenrein geräumt hat (neben
Grundbucheintragung, Vorverkaufsrecht der Stadt,
Lastenfreistellung). Heisst das, ich zahle zum Notartermin nur
Grunderwerbssteuer, Notarkosten und Maklerkosten? Und der
große „Batzen“ ist erst wenige Wochen vor Übergabe fällig?

Das kann man alles beim Notar zur Beurkundung vereinbaren.

Oder kann der Notar, wenn ich Pech habe, diese
Fälligkeitsmitteilung schon dann schicken, wenn die
Grundbucheintragung etc. vorgenommen worden ist ?

Wenn die Fälligkeistvorausetzungen vorliegen wird er diese Dir senden. Vereinbare doch die Zahlung bei Übergabe.

Zweite Frage: Zahlen wir dann ab Notartermin die vollen Zinsen
an die Bank für den ganzen Betrag, oder nur den angefragten
Betrag (Grunderwerbssteuer, Maklercourtage, Notarkosten)?.
Oder ist das individuell vom Darlehensvertrag abhängig?

Schau einmal in Deinem Darlehnsvertrag nach.

Wäre es generell schlauer für uns, den Notartermin nach hinten
zu schieben, damit wir nicht so lange Zinsen für die schon
beanspruchten Gelder der Bank haben

Nein, nicht weiter verschiedebn, denn dann verkauft [unter Umständen] der Verkäufer an einen Dritten und weiterhin kommt das rocedere der Umschreibung an Dich auch später in Gang.

Christian

Hi Susanne,

Lt. Notarvertrag ist der Kaufpreis erst fällig, wenn mir eine
Fälligkeitsmitteilung zugegangen ist, die u.a. voraussetzt,
dass der Verkäufer das Grunstück besenrein geräumt hat (neben
Grundbucheintragung, Vorverkaufsrecht der Stadt,
Lastenfreistellung).

Das scheint mir klar formuliert. Wenn der Verkäufer allerdings das Grundstück so zum 31.8. bereitstellt, mußt bereits am 31.8. zahlen. Vereinbart sonst einen festen Übergabetermin z.B. 5.11. (Achtung wählt keinen Feier-, Sonn- oder Samstag.

Heisst das, ich zahle zum Notartermin nur

Grunderwerbssteuer, Notarkosten und Maklerkosten? Und der
große „Batzen“ ist erst wenige Wochen vor Übergabe fällig?

Grunderwerbsteuer zahlt ihr nach Aufforderung durch das Finanzamt, nicht beim Notar.

Notarkosten werden erst nach/bei Übergabe der eingetragen Urkunde gestellt.

Maklerkosten werden am Tag des Vertrages in Rechnung gestellt.

Zahlungstermin des Kaufpreises ist der Tag, der im Vertrag bestimmt wird.

Oder kann der Notar, wenn ich Pech habe, diese
Fälligkeitsmitteilung schon dann schicken, wenn die
Grundbucheintragung etc. vorgenommen worden ist ?

Grundbucheintragung erfolgt meist einige Zeit nach dem Kauf. die Mühlen dort mahlen etwas länger. Hier garantiert der Notar, daß Rechte und Pflichten zu einem genannten Termin übergehen und die Eintragung rechtsverbindlich veranlaßt ist. Glaube heißt Auflassungserklärung o.ä.

Zweite Frage: Zahlen wir dann ab Notartermin die vollen Zinsen
an die Bank für den ganzen Betrag, oder nur den angefragten
Betrag (Grunderwerbssteuer, Maklercourtage, Notarkosten)?.

Wann ist der Kredit bewilligt? Wie sind die Bereitstellungszinsen vereinbart, bzw. die Bereitstellungszins-freie Zeit. Das weiß der Darlehensgeber. Schau mal in den Darlehensvertrag!

Oder ist das individuell vom Darlehensvertrag abhängig?
Wäre es generell schlauer für uns, den Notartermin nach hinten
zu schieben, damit wir nicht so lange Zinsen für die schon
beanspruchten Gelder der Bank haben

Der Notargtermin und die Zinsleistung an die Bank stehen in keinem Zusammenhang. Die Zinszahlungstermine/-beginn sind mit der Bank auszuhandeln.

tschö
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