Wo, in welcher Form und von wem werden Notarurkunden (z.B. Immobilienkaufverträge, Vollmachten, Eintragung von Dienstbarkeiten ins Grundbuch etc.) aufbewahrt? Wo werden diese Urkunden gelagert, wenn eine Notarkanzlei aufgelöst wird?
Ich suche speziell von mir unterzeichnete Urkunden mit meiner Originalunterschrift aus 1971, wobei der Notar vor langer Zeit verstorben ist und die Kanzlei mangels Nachfolger aufgelöst wurde.
Wo finde ich hierüber entsprechende Gesetzestexte?
Frag nach beim Amtsgericht dort in der Urkundsabteilung, Auch Urkundsrolle genannt.
gruss
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