im Dezember hat ein Kumpel ein Haus gekauft-zumindest den Vertrag unterschrieben-im Haus ist er noch nicht.
Auszug aus dem Vertrag:Maklerprovision,Kosten und Steuern
Der Käufer ist verpflichtet dem Makler eine Provision in Höhe von 5712.-€ zu zahlen .
Provosion ist mit der Beurkundung fällig.
Der Verkäufer ist verpflichtet…4284.-€zu zahlen.
Der Makler erlangt durch diese Vereinbarung jeweils einen unmittelbaren Anspruch aus dieser Beurkunde gegen den jeweiligen Provisionsschuldner.
Hauspreis 120000.-€
Provision:9996.-€
Immobilie befindet sich in einem Dorf bei Magdeburg(25 km entfernt)
Nun die Fragen: Ist so ein Zusatz bei einem Hauskauf üblich?
Ist die Maklerprovision zu hoch und überzogen?
Wie rechtlich bindend ist dieser Zusatz?
Ich muss dazu sagen dass er zur Zahlung der provision im Grunde bereit ist ,selbst falls der Vorgang so nicht richtig war.Er muss eben Lehrgeld bezahlen -so sieht er das.
Mich selber interessiert nur ob er was falsch gemacht hat,ausser das er zu schnell unterschrieben hat.
Danke und bye
Maklerprovision 3% zzgl. MwSt bei Käufer und nochmals 3% zzgl. MwSt. bei Verkäufer, dass die Vermittlung des Kaufes durch einen Makler erfolgte, wird i.d.R. im Kaufvertrag beurkundet.
Welche Prov wurde denn mit dem Makler vereinbart???
Fälligkeit der Prov. bei notarieller Beurkundung des Kaufvertrages ist üblich,
dass die Maklertätigkeit im Kaufvertrag erwähnt wird, ist üblich,
3% zuzügl. MWst von Käufer und nochmals 3% zuzügl. MwSt. vom Verkäufer sind üblich,…
warum man überhöhte Maklerprovision vereinbart hat, müssen Käufer und Verkäufer erklären, nicht wir ,…
Für Maklerprovisionen gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Gebührensatz.
Im allgemeinen gelten Provisionen über 15% des Kaufpreises als sittenwidrig. Bei 120000 € dürfte die Provision also max. 18000 betragen.
Eine Festschreibung im Notarvertrag ist durchaus üblich und auch rechtlich bindend.
Das die Provision vom Käufer und auch vom Verkäufer anteilig gezahlt wird ist ebenfalls gängige Praxis.
Auch dazu gibt es keine gesetzliche Bestimmung. Es gibt auch Makler, die die Gesamtsumme nur von einer Partei fordern.
Dein Freund hat alles richtig gemacht.
Er hat sich von einem Fachmann beim Hauskauf unterstützen lassen; das ist auf jeden Fall schon eine gute Entscheidung.
Ihm wurde das Haus vermittelt und er wurde über alle notwendigen Daten informiert. Der Makler war tätig vom ersten Anruf bis zur Vertragsunterzeichnung.
Jetzt bekommt der Makler dafür seinen Lohn.
Dieser ist angemessen und berechtigt. Der Makler kann das Geld ja auch nicht „verprassen“, sondern zahlt davon Steuern, Versicherungen, Gehälter und laufende Kosten. Am Ende bleibt nicht soo viel über, wie man im ersten Moment denkt.
Ein Haus zu kaufen ist eine große Sache, das macht man im Leben meist nur ein oder zwei mal. Und so muss der Makler seine Provision entsprechend ansetzen, damit er von seinem Beruf auch leben kann.
Wikipedia:
„bei privaten Immobilienverkäufen in Deutschland regelmäßig zwischen 3–7 % des Kaufpreises,“
dazu kommt noch die MWSt
Die Verteilung dieses Betrages obliegt den Vertragspartnern. In München zahlt kein Verkäufer und in Hintertupfingen kein Käufer.
Im angenommenen Fall ist die Höhe mit 7% am üblichen oberen Rand und die Aufteilung durchaus nachvollziehbar. Auch die Fälligkeit, bei Abschluss des notariellen Vertrages ist üblich und daher nicht zu beanstanden.
Zahlt eine der Vertragsparteien die Provision alleine, schlägt sich dies schlicht und einfach im Preis nieder.
Also ich finde einen Prozentsatz von 7% +MWSt. also insgesamt 8,33% ganz schön frech!(auch wenn es „üblich“ ist)Aber das sollte man sich überlegen, bevor man den Notarvertrag unterschreibt. Der Notar belehrt ja üblicherweise die Parteien über die Konsequnzen aus dem Vertrag. Und wenn man sich nicht sicher ist, darf man gerne fragen!
Jetzt lässt sich nichts mehr ändern - unterschrieben ist unterschrieben. Und wenn man mit der Leistung und Betreuung des Maklers zufrieden ist spricht ja auch nichts dagegen.
Ich hatte vor kurzem gut 9T€ bei knapp 180T€ Kaufpreis und fand das angesichts der Leistung des Maklers schon teuer - aber was macht man nicht alles für das Objekt der Begierde!
Bezüglich Deiner Anfrage möchte ich wie folgt antworten:
Unachtet der Vertragsausgestaltung des Maklervertrages (einfacher Maklervertrag, qualifizierter Maklervertrag, Alleinauftrag,so sehe ich hier keine Beanstandung seitens des Maklers. Sofern es sich hier um eine Formulierung aus dem Maklervertrag handelt ist diese üblich.
Eine Steigerung ist die Aufnahme in den Kaufvertrag, die den Makler ermächtigt, bei Ausbleiben der Provision den Eingriff in das Privatvermögens des Erwerbers ermögicht. Dies wird aber von einigen Notarkammern seinerzeit unterbunden.
Die Vergütung ist, im Rahmen angemessen. Jedoch kann ich leider nur für NRW sprechen. Aber in Anbetracht der angespannten Situation in den neuen Bundesländern ist auch dieser Satz hier als im unteren Bereich angesehen - in Relation zur Dienstleistung des Maklers.
Ich hoffe ich konnte dir mit diesen Ausführungen helfen. Für weiterführende Informationen bitte ich dich um direkte kontaktaufnahme.