Liebe/-r Experte/-in,
folgendes Problem:
wir haben im Dez. 2009 einen Notarvertrag mit einem bekannten Bauträger für Reihenhäuser unterzeichnet. Entgegen des in Aussicht gestellten Baubeginns im Jan. - Febr. 2010 erfolgte bisher noch kein Spatenstich. Der Grund ist die noch immer fehlende Baugenehmigung.
Bisher haben wir für Leistungen des Notars ca. 1.000 € und für die Grunderwerbssteuer ca. 9.000 € bezahlt.
Weitere Kosten kommen ab Mai auf uns zu, wenn die Banken Zinsen für nicht abgerufene Dahrlehensauszahlungen berechnen.
Unsere Fragen:
- Besteht ab einer bestimmten Frist, die Möglichkeit die Bereitstellungszinsen an den Verkäufer weiter zu reichen?
- Haben wir ein Recht auf Entschädigung, falls es zu keiner Baugenehmigung kommt?
- Haben wir mit der Bezahlung der Grunderwerbssteuer irgendwelche Rechte erlangt oder können wir deswegen Ansprüche anmelden?
- Ab welchem Zeitpunkt ohne Baugenehmigung sollte ich einen Anwalt einschalten?
Mein Wissensstand ist der eines Bauleiters für Tief- und Straßenbau, also diesbezüglich nur VOB-Recht.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe.
Gruß Ralf