Ein Hallo aus Unterfranken.
Mein erster Besuch bei wer weis was… und gleich ein Problemfall.
Ich habe mich hier angemeldet, um meinen 70 jährigen Eltern zu helfen.
Nun aber zu meinem Problem:
Im Jahre 2003 haben meine Eltern und meine Schwestern einen Notarvertrag abgeschlossen, der die Üergabe eines Hauses regeln soll. Es besteht ein Erbbaurecht für 99 Jahre. Die Übergabe der Immobilie ist soweit geregelt, das beide Töchter einen bestimmten Betrag für die Dauer von 8 Jahren als Kaufpreis an meine Eltern zahen. Der Kaufpreis beträgt insgesamt 45.600 Euro. Hiervon zahlt die eine Tochter monatlich 185,00 Euro, die zweite 125,00 Euro. Beide zahlen über 8 Jahre den Betrag und sind als Käufer eingetragen
" zu deren je hälftigem Anteil".
Im Jahre 2006 ist eine der Beiden ausgezogen und hat sich nicht weiter an den Vertrag gehalten.
Meine Eltern bewohnen nun einen Teil des Hauses.
Für den anderen Teil bekommen sie die notariell festgelegte Zahlung.
Auch die zweite Tochter ist bereits so durchtrieben geworden, das sie nach Ablauf der 8 Jahre, aber auch jetzt bereits, meinen Eltern das Leben zur Hölle machen möchte.
Meine Eltern haben nur noch über einen Anwalt Kontakt mit ihr. Gefesselt an den Notarvertrag haben sie aber keine weiteren Möglichkeiten. Oder doch? Wer kann weiterhelfen? Ein wichtiger Passus in dem Notarvertrag ist in der Übergabe geregelt:
" Zur Nutzung der Verfügung über sämtliche Räumlichkeiten in dem Gebäude sind nach Erwerb beide Käuferinnnen nur gemeinsam berechtigt. Diesbezüglich treffen die Käuferinnen eine Vereinbarung in einem gesonderten Vertrag". Ein solcher Vertrag existiert nicht.
Auch unter Sonstiges ist ein Punkt, der eine Anfächtung des Vertrages denkbar macht:
" Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Beteiligten verpflichten sich, in einem solchen Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die im Zweck der ungültigen Klausel erreicht oder ihr möglichst nahe kommt".
Kann der Vertrag für unwirksam erklärt werden.
Für Anregungen und Tips bin ich dankbar.