Hallo an alle,
Ist das richtig, dass die Käufercourtage laut einer neuen Verordnung vom Dezember 2009 nicht mehr in den Notarvertrag mit aufgenommen werden darf?
Gruß Rolf
Hallo an alle,
Ist das richtig, dass die Käufercourtage laut einer neuen Verordnung vom Dezember 2009 nicht mehr in den Notarvertrag mit aufgenommen werden darf?
Gruß Rolf
Guten Tag Herr Schneider,
danke für Ihre Nachricht.
Ich beziehe mich aber nicht auf irgend ein Urteil.
Nächste Woche steht ein Notartermin an und ich wollte meine Courtage, die der Käufer zahlen soll, im Notarvertrag mit aufnehmen lassen.
Es wurde mir vom Notarbüro mitgeteilt, dass das seit einer neuen Verodnung nicht mehr gemacht werden darf.
Für die Sicherung der Courtage sollte ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
Vielleicht ist das ja auch eine Ländersache (NRW)und noch nicht überall gültig.
Jedenfalls hat mich das überrascht, da es bis jetzt immer angeraten war, die Courtagevereinbarung im Notarvertrag mit aufzunehmen.
Gruß Rolf Hedderich
Ja danke für den Text.
Habe folgende Info bekommen:
Die Anwaltskammer NRW hat beschlossen, dass in den Notarverträgen die Vereinbarung einer Käufercourtage mit einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel nicht mehr statthaft ist.
Was früher schon fast die Regel war, ist jetzt nicht mehr erlaubt.
Wie ich schon vermutet habe, eine Ländersache.
Andere Länder werden da wohl nachziehen.